Am Donnerstag, 29.09.16, tagte der Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr. Zu Beginn der Sitzung wurde beschlossen Punkt 1 und Punkt 3 der Tagesordnung zusammen zu behandeln, da sich beides um die Parkgebührenerhöhung dreht.
Ein paar einleitende Worte:
Im Oktober 2014 hat die Stadt die Parkgebühren erhöht und die gebührenpflichtigen Zonen ausgeweitet. Für die ca. 11.000 Parkplätze im Zentrum stiegen die Preise 60 %, für 60 Parkplätze in unmittelbarer Nähe (an der Markthalle) um 400 %.
Die Begründung für die Erhöhung war der Rettungsschirm. Die geplanten Mehreinnahmen von 1,2 Millionen wurden weit übertroffen. Die Einnahmen 2013, also vor der Erhöhung, lagen bei rund 4,6 Millionen €, 2015 waren es knapp 7,1 Millionen, in diesem Jahr, Stand 31.8.16, liegen die Einnahmen bereits jetzt bei 4,5 Millionen.
1. Überprüfung der Parkgebührenordnung
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11. Juli 2016
Bericht des Magistrats
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, über die Auswirkungen der neuen Parkgebührenordnung zu berichten und die Möglichkeiten für eine moderate Anpassung der Parkgebühren, der Einführung eines gebührenfreien Kurzzeitparkens und eines unbürokratischen Handwerkerparkausweises zu überprüfen. Insbesondere wird darum gebeten, die Auswirkung einer Anpassung des gebührenpflichtigen Zeitraums zu überprüfen und in der ersten Sitzung nach der Sommerpause zu berichten.
Bericht ist hier zu finden.
2.KVG-Liniennetzreform
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke-101.18.173
Schriftliche Antwort des Magistrats (per OCR gescannt)
Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch waren die Kosten zur Erstellung der KVG-Liniennetzreform?
2.Von welchen Kosten wurde beim Nachtverkehr im ersten Entwurf ausgegangen?
3.Wie hoch werden die Gesamtkosten für den Einsatz der AST beziffert?
4.Zu welchen Bedingungen und Konditionen werden Fahrten des AST vergeben?
5.Wie hoch werden die notwendigen Ressourcen zur Realisierung einheitlicher Reiseketten im gesamten Netz beziffert?
6.Wie hoch werden die Kosten für die Umsetzung ganztägig gleichbleibender Taktmuster beziffert?
Zu den Fragen 1-6 nimmt die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) folgendermaßen Stellung: „Die KVG unterliegt im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), des Hessischen ÖPNV- Gesetzes und der entsprechenden europarechtlichen Regelungen dem Wettbewerb. Daher sollten die hier angefragten einzelnen oder umfassenden Kostenpositionen des ÖPNV-Angebots in Kassel der betrieblichen Geheimhaltung unterliegen. Dies gilt insbesondere für Kostendarstellungen, die sich unmittelbar auf die Erstellung des ÖPNV-Angebots oder von Teilen davon beziehen. Zudem lassen sich Fragen nach den Kosten zur Etablierung einheitlicher Reiseketten oder der Umsetzung ganztägig gleichbleibender Taktmuster nicht ohne weiteres beantworten, da es ein Idealmodell für die Umset- zung solcher Anforderungen nicht gibt, sondern diese beiden Vorgaben immer nur vor dem Hinter- grund damit konkurrierender Zielsetzungen (wie etwa Reisegeschwindigkeit, Reduzierung der Um – stiegshäufigkeit) umsetzen lassen. Jede Angebotsvarionte macht somit „Kompromisse”, um diese und weitere konkurrierenden Zielsetzungen möglichst ideal miteinander zu verknüpfen. Eine Beantwor- tung wäre somit nur möglich, wenn ein konkretes Angebotsmodell zugrunde gelegt würde. Dieses wäre aber zunächst festzulegen. ”
7.Wie hat sich der Kostendeckungsgrad des ÖPNV in Kassel bezogen auf die KVG in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte angeben, welche Kosten und Einnahmen bei der Berechnung einfließen)?
Stellungnahme KVG:
„Der Kostendeckungsgrad der KVG liegt seit 2006 nahezu konstant bei ca. 85 bis 90 %. In die Berechnung fließen alle Kosten zur Angebotserstellung und die Umsatzerlöse der KVG ein. ”
8.Wie hat sich der Kostendeckungsgrad des ÖPNV in Kassel bezogen auf den NVV in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte angeben, welche Kosten und Einnahmen bei der Berechnung einfließen)?
Der Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: „Ein separater Kostendeckungsgrod für die vom NVV im Stadtgebiet Kassel verantworteten, regiona- len Verkehre lässt sich nicht darstellen. Das liegt am Wesen der regionalen Verkehre, die in dessen Sinn über die Grenzen von Gebietskörperschaftsgrenzen fahren. Hier ist der NVV direkt zuständig und die Kosten werden vom NVV gesamt getragen und nicht einzeln lokalen Aufgabentrögern wie der Stadt Kassel separat zugewiesen bzw. berechnet. ”
9.Welche Schritte sind bei der Tarifstrukturreform im Rahmen des Optimierungsprojekts „mobil4kassel –KVG 2020“ bereits passiert und welche sind noch in Planung?
Stellungnahme KVG:
„Grundsätzlich anzumerken ist, dass die Hoheit zu Tarifen und Tarifstruktur beim Nordhessischen VerkehrsVerbund (NVV) liegt. Diesbezüglich erfolgt eine Abstimmung zwischen dem NVV und den nordhessischen Aufgabenträgern und somit auch mit der KVG. Die Änderungen sind also nicht unmittelbar Bestandteil des Projekts „mobi14kassel – KVG 2020″. Dort wurden lediglich Vorschläge entwi- ckelt, die dann vom NVV bzw. vom Aufsichtsrat des NVV beschlossen, umgesetzt oder abgelehnt wur- den. In der näheren Vergangenheit umgesetzt wurden folgende Maßnahmen:
- Neugestaltung des Angebots bei den MultiTickets (Variante „Single” für eine Person und „Mehr-personenvariante” für 2 Erwachsene und bis zu drei unter 18-Jährige).
- Einführung des JugendfreizeitTickets (verbundweiter Einheitspreis in zwei Varianten).
- Einführung der erweiterten Jahreskarte für Erwachsene mit der Bezeichnung. „NordhessenFreizeit” (verbundweite Gültigkeit in der Freizeit – werktags ab 19 Uhr und an Wochenenden/Feiertagen – bei einem Aufschlag von 6 € pro Monat).
- Neustrukturierung der JobTicket-Angebote (u. a. Anpassung des gewährten Rabatts an die Zuzahlungen durch den Arbeitgeber).
- Gültigkeit des Kindertarifs bei Einzelfahrkarten bis 18 statt bis 15 Jahre.
10.Wie hat sich das ÖPNV-Angebot an Wochenenden (getrennt nach Samstag und Sonntag) in der Überarbeitung gegenüber dem jetzigen Angebot verändert?
11.Welche Linien sind davon betroffen?
12.Auf welchen Strecken sind am Wochenende Ausweitungen geplant?
Stellungnahme der KVG zu den Fragen 10-12:
„Ein grundsätzlicher Planungsansatz bei der Liniennetzreform ist, das Verkehrsangebot besser an die Nachfrage anzupassen. Das beinhaltet sowohl Angebotsreduzierungen und den Abbau von Überka- pazitöten in Räumen und Zeiten schwacher Nachfrage als auch Angebotsausweitungen auf Strecken und zu Zeiten mit starker Nachfrage. Ein direkter und detaillierter Vergleich des Bestandsnetzes und des geplanten Angebots ist insbesondere im Busnetz aufgrund der zum Teil geänderten Linienverläufe und -verknüpfungen sehr umfangreich. Wir verweisen auf die entsprechenden Veröffentlichungen der KVG, die sich auch auf der KVG-lnternetseite finden. Mit Blick auf die Angebotsstruktur im Gesamtnetz können etwas allgemeiner zwei wesentliche Aspekte hervorgehoben werden:
1. Anpassung des Verkehrsongebots an die bereits seit 2003 verlängerten Ladenöffnungszeiten am Samstag und dos entsprechend hohe Fahrgastaufkommen am Samstagnachmittag. Ziel ist vor Ollem, die heute bestehenden Kapazitätsengpässe und Qualitätsmöngel, die primär auf den Hauptachsen der Straßenbahn auftreten, zu beseitigen. Im Vergleich zum Bestandsnetz (Fahrplan 2016) sollen daher zum Beispiel alle Tromlinien am Samstagnachmittag zwischen 15 und 18 Uhr künftig doppelt so häufig verkehren wie bisher. Auch auf vielen Buslinien sind in diesem Zusammenhang Angebotsausweitungen vorgesehen. Zu nennen sind hier beispiels- weise:
- Bus 12 Wesertor/Fasanenhof < > Rothenditmold, späterer Betriebsschluss Sa.
- Bus 16 Auedamm, späterer Betriebsschluss.
- Bus 25 Wehlheiden, späterer Betriebsschluss Sa.
- Bus 27 Wolfsanger/Fasanenhof, späterer Betriebsschluss Sa.
- Bus 28 Taktverdichtung Sa 15 – 18 Uhr (20-statt 30-Minuten- Takt).
- Bus 29 Taktverdichtung Sa 10 – 18 Uhr (20-statt 30-Minuten- Takt).
2. An Sonntagen sind keine generellen Angebotsausweitungen vorgesehen. In einigen Stadttei- len ergeben sich jedoch einzelne Verbesserungen (z. B. Anbindung des Auedammes, Anbin- dung von Wehlheiden). Darüber hinaus sind Angebotsausweitungen im Sinne einer Bereitstel- lung zusätzlicher Platzkapazitäten durch Einsatz größerer Fahrzeuge (Gelenkbusse, Beiwagenzüge) auf einzelnen Linien projektiert. Anpassung des Verkehrsangebots an die sehr geringe Nachfrage im Frühverkehr und auf einzelnen Linienabschnitten. Planungsansatz ist die Aufrechterhaltung eines Grundangebots im 30-Minuten- Takt für Olle Stadtteile im Frühverkehr. Im Vergleich zum Bestandsnetz (Fahrplan 2016) ist daher samstags von Betriebsbeginn bis ca. 8 Uhr und sonntags bis etwa 10 Uhr ein reduziertes Angebot vorgesehen. In den genannten Zeitbereichen wird die Taktung der Straßenbahnen von einem 15- auf einen 30- Minuten- Takt reduziert. Darüber hinaus sind die ganztägige Einstellung einzelner schwach nachgefragter Linienabschnitte am Wochenende und auch Taktreduzierungen vorgesehen. Zu nennen sind hier vor allem:
- Tram 7 Scheidemonnplatz < > Bf Wilhelmshöhe, Einstellung Sa und So.
- Bus 11 Vellmar, Dörnbergstraße < > Am Kirschrain, Einstellung So. Taktreduzierung zw. Ahnatalstraße und Bf Wilhelsmhöhe So (30-statt 15-Minuten- Takt).
- Bus 12 Frasenweg < > Bf Wilhelmshöhe, Späterer Betriebsbeginn Sa und Einstellung So.
- Bus 14 Harleshausen < > Innenstadt, Einstellung Sa und So.
- Bus 21 Druseltal< > Brückenhof, Taktredzuzierung Sa 10 – 15 Uhr (30-statt 15- Minuten – Takt).
- Bus 25 Bebelplatz < > Rothenditmold, Einstellung Sa.
- Bus 28 Taktreduzierung Sa 10 – 15 Uhr (20-stott 15-Minuten- Takt).
13.Inwiefern sind die Taktungen beim Umstieg von einem KVG -in einen NVV-Bus abgestimmt?
Stellungnahme KVG:
„KVG und NVV informieren sich regelmäßig gegenseitig über geplante Änderungen und stimmen die Fahrpläne im Rahmen der Möglichkeiten aufeinander ab. Dies gilt auch für die geplante Liniennetzreform. Dazu haben zwischen NVV und KVG mehrere Abstimmungstermine stattgefunden.
14.Wann hat der NVV seine Linien das letzte Mal grundlegend angepasst?
Der NVV nimmt hierzu folgendermaßen Stellung: „Größere Änderungen auf dem Gebiet der Stadt Kassel gab es im regionalen Verkehr 2014 mit Einführung des Regio Tram -Zielkonzeptes, wos den 30-Minuten- Takt zwischen Melsungen, Zieren- berg und Hofgeismar beinhaltete. Im regionalen Busverkehr im Gebiet der Stadt Kassel gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 einige ergänzende Veränderungen, die ober keine Gesamtrevision dar- stellten. ”
15.Sind Änderungen in deren Linienplan absehbar (wenn ja, wann)?
Der NVV nimmt hierzu folgendermaßen Stellung:
„Derzeit sind keine Anpassungen an den Linien des NVV auf dem Gebiet der Stadt Kassel vorgesehen. Das derzeitige Angebot entspricht den Zielvorgaben des regionalen Nahverkehrsplanes. ”
16.Wann ist in etwa die Inbetriebnahme der Haltestelle Freibad Harleshausen durch einen NVV-Bus geplant?
Stellungnahme KVG: „Die KVG plant auf Höhe des Freibades Harleshausen im Verlauf der Wolfhager Straße den Bau einer barrierefreien Bushaltestelle. Die KVG befindet sich zurzeit in der Abstimmung mit dem Straßenver- kehrs- und Tiefbauamt. Sobald zwischen KVG und Stadt Kassel Einvernehmen über die Einrichtung der Haltestelle erzielt wurde und ein positiver Förderbescheid des Landes Hessen für den barrierefreien Ausbau vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Im positiven Fall wäre eine Inbetriebnahme der Haltestelle zum Beginn der Freibadsaison 2018 möglich.
17.Wie setzen sich die Erlöse durch den Verkauf von Fahrkarten zusammen (aufgeschlüsselt nach Art der Tickets)?
18.Wie haben sich Erlössituation und Zusammensetzung in den Jahren 2010 –2016 verändert?
Stellungnahme KVG zu den Fragen 17-18: „Bei den durch die KVG erzielten Fahrgeldeinnohmen (im Wesentlichen aus Fahrkarten des Tarifbereichs KasselPlus) wird zwischen vier Hauptsegmenten unterschieden. Das sind Zeitkarten für Erwachsene mit einem Anteil von rund 47 %, Zeitkarten des Ausbildungstarifs (incl. Schüler) mit rund 28,5 %, SparTickets (5er- Tickets, Multi- und GruppenTickets) mit einem Anteil von ca. 14,5 % sowie Einzelfahrkarten mit rund 10 % Anteil an den Fahrgeldeinnahmen. Die angegebenen Werte beziehen sich auf das Jahr 2015. Diese Anteile haben sich in den letzten Jahren nur wenig geändert. Festzustellen ist eine demografisch bedingte leichte aber kontinuierliche Abnahme von Ausbildungs- zeitkarten. ”
19.Welche Förderprogramme zur Finanzierung des ÖPNV wurden auf Landes-, Bundes-und EU-Ebene beantragt?
Stellungnahme KVG: „Die Finanzierung des ÖPNV aus öffentlichen Mitteln basiert auf einer Vielzahl von rechtlichen Grundlagen. Hierzu zählen u. a. das Regionalisierungsgesetz, die rechtlichen Grundlagen für die Be- förderung von Schülern und Schwerbehinderten und die vom Land Hessen gezahlte sogenannte Infrastrukturkostenhilfe. Die KVG erhält direkt oder indirekt aus allen genannten Finanzierungsinstrumen- ten Mittel. Infrastrukturvorhaben werden, sofern sie der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommu- nen dienen, durch Zuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. dem Ent- flechtungsgesetz gefördert. Diese werden ergänzt durch Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz. Die- se Mittel werden von der KVG für Haltestellenentwicklung, Fahrgastinformation, Neubau von Tram- strecken etc. genutzt. Bis Anfang der 2000er Jahre konnten diese Mittel auch für die Finanzierung von Neufahrzeugen (Trams und Busse) beantragt werden. Diese Fördermöglichkeit existiert aber in Hessen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – nicht mehr. Hinzu kommen Fördermittel für Forschungsprojekte, die zuletzt für die beiden Projekte FREE (Elekt- romobilität, Entwicklung multimodoler Angebote) und Sintropher (Internationaler Erfahrungsaus- tausch zu Tram- Trainsystemen, wie etwa der RegioTram) genutzt wurden.
20.Wie ist der derzeitige Stand der geplanten Fortschreibung des Konsolidierungsvertrags mit der KVG
Stellungnahme KVG:
„Die Fortschreibung des Konsolidierungsvertroges wird derzeit zwischen der KVG und dem Beteiligungsdezernat verhandelt. ”
3. Verkehrliche und finanzielle Aspekte der Parkgebühren
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke
1. Wie hat sich die Auslastung der Parkplätze (getrennt nach Parkhäusern, bewirtschafteten und unbewirtschafteten Parkplätzen) in den Jahren vor und nach der Erhöhung der Parkgebühren im Sept 2014 entwickelt?
Während sich im Dezember die Zahlen ungefähr gehalten haben, ist bei anderen Monaten (Sommer) ein Rückgang der Parkvorgänge auf überirdischen Parkplätzen deutlich sichtbar. Dennoch habe man den Eindruck die Zahlen haben sich stabilisiert und Kassel sei mit ca 100000 Parkvorgängen im Monat ein attraktives Ziel geblieben.
(Die Ausweitung der Parkzonen ist bei den Gesamtzahlen übrigens nicht rausgerechnet)
Das Angebot Tickets per SMS oder App zu buchen würde gut angenommen. Von anfänglich 8000 ist die Zahl auf inzwischen fast 23.000 Nutzer gestiegen. Davon 8354 Nutzer im Zentrum, 14.467 in den übrigen Gebührenzonen.
Die Auslastung der Parkhäuser ist grob um 10% gestiegen.
2. Wie haben sich die Fahrgastzahlen des Öffentlichen Nahverkehrs in den Jahren vor und nach der Erhöhung der Parkgebühren im Sept 2014 entwickelt?
43,8 Millionen in 2013 auf 44 Millionen in 2014
3. Wie hoch ist die Kostendeckungsquote des motorisierten Individual Verkehrs (MIV) und ÖPNV in Kassel?
MIV 36,5%, ÖPNV 73,9 %
(Diese Angaben stammen aus einer Studie von Dr Sommer, Uni Kassel, hier nachzulesen. )
4. Wie sieht der Modal Split nach der Einführung der höheren Parkgebühren nach Sept 2014 aus?
Der Modal Split 2013 setzte sich wie folgt zusammen: 32% Fussgänger, 9% Radfahrer, 42% Auto, 17% Bus.
Die nächste Erhebung erfolgt erst 2018, insofern liegen da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Zahlen vor
5.Wie viele Punkte liegt der MIV Wert über dem Zielwert von 31, 38 % des Modal Split für 2030?
Der VEP hat sich für das Jahr 2030 folgende Zielwerte gesetzt: Fuß 28-30 %, Rad 11-14 %, MIV 31-38 %, ÖPNV 23-25 %. Demnach liegt der Modal Split des MIV in 2013 mit ca. 42 % um 4-11 % Punkte über dem VEP-Ziel.
6. Um wieviel Prozent haben sich die Parkgebühren in Kassel seit 2006 durchschnittlich erhöht?
Es war die erste Erhöhung seit 20 Jahren. Über diesen Zeitpunkt gerechnet beziffert man die Steigerung auf 3%
7. Um wieviel Prozent haben sich die Fahrkartenpreise des ÖPNV in Kassel seit 2006 durchschnittlich erhöht?
Die Monatskarten sind 3,3% teurer geworden.
8. Um wie viel Prozent haben sich in dieser Zeitspanne die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreise erhöht?
Der Verbraucherpreisindex liegt bei 1,4%
9. Wieviel Geld zahlt ein Gewerbetreibender im Durchschnitt für die Parkberechtigung für ein Auto im heutigen über die IHK ausgegebenen Abreißblock?
10. Wie viel würde eine fahrzeugbezogene Parkberechtigung pro Jahr kosten, wenn hierfür die Gebühren für alle Bezirke des Bewohnerparkens addiert würden?
Da die Fragen während der ausführlichen Präsentation von Herrn Dr. Förster beantwortet wurden, habe ich leider nicht zu allen Punkten Notizen.
Einige im Prüfantrag getätigten Vorschläge wurden näher erläutert.
Die Abgrenzung der Parkzonen sei unstrittig, eine Änderung dort sei sehr aufwändig und nicht sinnvoll.
Eine zeitliche Verkürzung von 9-18 Uhr würde einen Rückgang der Einnahmen um 250.000-300.000 € bewirken.
Eine Absenkung der Gebühren um 10 Cent 350.000 €, um 20 Cent entsprechend 700.000 €. Man müsse bei der Senkung auch bedenken, was technisch gut umsetzbar sei, bei einer Senkung um z. B. 50 Cent für eine Stunde, ergebe sich 75 Cent für die halbe Stunde. Das sei im Automat nicht abbildbar.
Zu der Möglichkeit kostenlosen Parkens für E-Fahrzeuge konnten keine Angaben gemacht werden.
Gebührenfreies Kurzzeitparken im Zentrum ließe die Einnahmen um 600.000- 800.000 € sinken, auf die komplette Gebührenzone gerechnet um 1,5- 2 Millionen. Eine Einarbeitung in das Handy/smsTicket sei aufwendig, zudem müsse man damit rechnen, dass der Parksuchverkehr deutlich ansteigt.
Zum Thema Handwerkerparkausweis verweist die Stadt auf die mit der Handwerkskammer ausgehandelte Regelung 10er Blöcke bei der Kreishandwerkerschaft (55-110 €) zu besorgen. Auf den Hinweis, dass viele Handwerker mit dieser Regelung nicht wirklich zufrieden seien, auch da die Blöcke persönlich abgeholt werden müssen, wurde erläutert, dass individuell geprüft werden müsse, ob die Blöcke auch wirklich an Handwerker gingen. Sondereinzelgenehmigungen seien schon möglich, pauschale Sonderregelung allerdings nicht.
Zu bedenken sei auch, dass jede Änderung der PGO 250.000-300.000€ koste.
Allgemein kommt man zu dem Schluss, die Erhöhung habe dem Einzelhandel in der Innenstadt nicht geschadet.
Die Frage nach Zahlen für einzelne Parkvorgänge für die Parkhäuser, um in Summe vergleichen zu können, wie viele Menschen mit Auto in das Zentrum fahren, konnte nicht beantwortet werden, da die Zahlen nicht vorliegen, nur die Auslastung in %.
Während die CDU auf dem Standpunkt steht, dass die Gebühren problemlos um 0,50 € pro Stunde verringert werden könnten, da die Einnahmen ja die geplante Höhe weit überschreiten (was sie auch vorhergesagt hätten) verweisen die Grünen darauf, dass das Geld dann ja im Haushalt fehle.
Die SPD will bis Ende des Jahres eine mögliche Anpassung besprechen und fügt hinzu, durch die Entschärfung der oberirdischen Parksituation habe die Erhöhung den Händlern am Entenanger und in der Friedrich-Ebert-Straße geholfen*.
Die Grünen betonten, das Ziel, die Langzeitparker in die Parkhäuser, und damit die bessere Auslastung derselben zu erwirken, sei erreicht.
Die Kasseler Linke findet die Erhöhung gut,
Die AfD hätte gerne eine Auskunft über die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen und diskreditiert die Zahlen von Dr. Sommer, die Studie sei pseudowissenschaftlich. (Das wurde kurz und knapp von den Grünen widerlegt).
Freie Wähler und Piraten sprechen die verschiedenen Bezugsgrößen beim Vergleich der Kostensteigerung an (20 Jahre bei Parkgebühren, 10 Jahre bei KVG und Verbraucherpreisindex) und merken an, dass das Geld für die Parkgebühren nicht mehr im Einzelhandel ausgegeben werden könne.
* Ich bin geneigt mal meine Exnachbarn nach ihrer Einschätzung zu fragen, meiner entspricht es nicht im Geringsten.
Das Thema wird im Zuge der Haushaltsbesprechungen sicherlich noch häufiger auftauchen. Mein persönlicher Vorschlag wäre ja mit den Mehreinnahmen bei der Parkbewirtschaftung, die stete Steigerung der Fahrpreise im ÖPNV zu puffern. Ideen zu dem Thema sind uns jederzeit willkommen.
4.Einsatz von Elektrobussen im Kasseler Nahverkehr
Anfrage der Fraktion B90/Grüne-101.18.186 –
Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)
Wir fragen den Magistrat:
1.Welche Erfahrungen wurden beim Einsatz des Elektrobusses im Rahmen des Free-Projektes durch die KVG gewonnen?
Die KVG nimmt als Projektpartnervom Modellprojekt FREE und in ihrer Zuständigkeit als lokaler Aufgabenträger zu den Fragen folgendermaßen Stellung:
Zentraler Schwerpunkt des E-Bus- Tests im Rahmen des Projekts FREE waren Einsatz- und Alltagstauglichkeit von Elektrobussen im städtischen Busverkehr sowie der wirtschaftliche Vergleich von batteriegetriebenen Elektrobussen und Bussen mit konventionellem Dieselontrieb.
Wichtige Fragen lauteten: Inwieweit ist ein Elektrobus schon heute den Anforderungen des Linienalltogs gewochsen? Unter welchen Voraussetzungen konn ein Elektrobus seinen „EnergiekostenvotteilU so ausspielen, dass ein Einsatz für ein Verkehrsunternehmen betriebswirtschaftlich interessant wird? Welche Rahmenbedingungen sind zu schaffen?
Der Einsatz erfolgte zunächst auf der Linie 16, die die Innenstadt mit den Freizeitzielen in der Karlsaue verbindet. Hierbei kam es weder zu Reichweitenproblemen noch zu Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den zu bewältigenden Steigungen. Bei einem zunächst vorsichtig auf ca. 100 km begrenzten Tagespensum wurde ohne Zwischenlodung weniger als die Hälfte der Bat- teriereserve verbraucht, so dass der Einsatz in einem zweiten Schritt auf ca. 200 km am Tag aus- geweitet werden konnte. Domit nähert sich der E-Bus ohne Zwischenladung schon heute für einige Linien der benötigten Laufleistung an.
2.Wie beurteilt der Magistrat vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen die Einsatzmöglichkeit von Elektrobussen für den öffentlichen Nahverkehr der Stadt Kassel?
3.Gibt es einen Erfahrungsaustausch mit anderen Städten, die bereits Elektrobusse einsetzen, z.B. Hannover oder Hamburg?
Die weiteren Antworten fehlen leider im Informationssystem
5.Lärmschutz “Langes Feld”
Anfrage der Fraktion Freie Wähler + Piraten-101.18.203 –
Schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)
Derzeit wird das Gewerbegebiet „Langes Feld“ an die Bundesautobahnanschlussstelle Niederzwehren der BAB 49 angeschlossen. Der Bau der Erschließungsstraße erfolgt abweichend vom beschlossenen Bebauungsplan. Außerdem werden die Auffahrten und Abfahrten der Anschlussstelle in ihrer Linienführung geändert. Dadurch erhöht sich die Lärmbelastung der Anwohner erheblich.Wir fragen den Magistrat:
1.Ist der Magistrat der Auffassung, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert werden müssen?
Es hat in der Ausführung (Umbau der Autobahnanschlussstelle und Erschließung des Gewerbeparks Kassel-Niederzwehren) keine Abweichung zum beschlossenen und rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. VIII/73 „Langes Feld” gegeben, sodass keine Veränderung des Bebauungsplanes erforderlich ist.
2.Ist der Bau eines zusätzlichen Schallschutzes im Bereich der Anschlussstelle auf Grund der erheblich erhöhten Lärmbelastung für die Anwohner geplant?
In der gemeinsamen Sitzung der Ortsbeiräte Nieder- und Oberzwehren am 12. Juli 2016 wurden die Ergebnisse des Berichtes zur Ermittlung der Gebäude mit Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach auf der Grundlage der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vorgestellt. Im Ergebnis gibt es bei acht Gebäuden Anspruch auf passiven Schallschutz dem Grunde nach. Im nächsten Schritt muss der tatsächliche Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen ermittelt werden. Hierzu müssen die Bausubstanz, insbesondere die Qualität der vorhandenen Fenster und die Nutzung der Gebäude sowie deren Räume
6.Liniennetzreform
Antrag der Fraktion Freie Wähler + Piraten-101.18.205
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Die Entscheidung über die Liniennetzreform wird im Wege eines Vertreterbegehrens gemäß § 8b Abs. 1 Satz 2 HGO getroffen.
Zustimmung:AfD, Kasseler Linke, Freie Wähler + Piraten
Ablehnung:SPD, CDU, B90/Grüne, FDP
7. Betonverfüllung der Unterführung Rathauskreuzung
Anfrage der AfD-Fraktion-101.18.224 –
schriftliche Antwort des Magistrats (mit OCR gescannt)
Wir fragen den Magistrat:Welchen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sieht Herr Stadtbaurat Nolda als Zustimmung zur irreversiblen Verfüllung mit Beton der Unterführung unter der Rathauskreuzung an, ist in der entsprechenden Vorlage die Verfüllung und die Art der Ausführung ausdrücklich aufgeführt?
Die Unterführung unter der Rathauskreuzung wurde bereits im Zuge der Umbaumaßnahmen für die Führung der RegioTram im Jahre 2005/2006 außer Betrieb genommen und teilverfüllt. Zeitgleich wurden oberirdische Fußgängerüberwege herstellt. Im Zuge der Arbeiten der KVG im August 2016 wurde ein weiterer Teil der Unterführung verfüllt. Die Grundlage für den Rückbau der Unterführungen ist durch den Generalverkehrsplan gegeben, der durch die Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar 1990 beschlossen wurde. Darin heißt es unter anderem: „Fußgängerunterführungen haben sich im Hinblick auf die problematische und z. T. unmögliche Bewältigung der Höhenunterschiede für Gehbehinderte und die subjektiv empfundene Sicherhéit für Fußgänger/-innen nicht bewährt. Zukünftig werden in Kassel keine neuen Fußgängerunterführungen mehr angelegt; die vorhandenen sollen nach Möglichkeit durch niveaugleiche Anlagen ergänzt oder ersetzt werden.” Der Verkehrsentwicklungsplan Kassel 2030; Stadtverordneten-Beschluss vom 20. Juli 2015, als Fortführung des Generalverkehrsplans fordert ebenfalls Barrierefreiheit an Hauptverkehrsstraßen. Die irreversible Verfüllunevon Unterführungen ist.erforderlich, da Hohlräume unter Straßen eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen. In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Straßeneinbrüchen über Bauwerken, die nicht verfüllt waren. Eine vollständige Verfüllung von außer Betrieb genommenen Unterführungen ist daher unerlässlich.
8.Zuleitungen zu öffentlichen Abwasseranlagen
Anfrage der CDU-Fraktion-101.18.241 –
Wir fragen den Magistrat:
1.Seit wann ist es in Kassel grundsätzlich unzulässig, Drainagewasser an den Kanal anzuschließen?
Seit der Abwassersatzung vom 23.11.1992 ist die Einleitung von Grund- und Quellwasser in Misch- und Schmutzwasserkanäle grundsätzlich unzulässig. Mit Änderung der Abwassersatzung vom 17.03.2008 ist die Einleitung in die gesamte öffentliche Abwasseranlage grundsätzlich unzulässig.
2.Wurden solche Einleitungen zuvor
a. genehmigt oder
b. geduldet?
Einleitungen wurden zuvor sowohl genehmigt als auch geduldet oder ohne Wissen von KASSELWASSER an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen.
3.Welche Übergangsregelungen hat es mit der Einführung des Einleitungsverbotes gegeben?
Es gibt keine speziellen Übergangsregelungen.
Im Zuge der turnusmäßigen Überprüfung von Grundstücksentwässerungen (>= 30 Jahre)werden die jeweiligen Grundstücksentwässerungen inspiziert und bewertet.
4.Worin liegt das Verbot der Einleitung von Drainagewasser begründet?
Die öffentliche Abwasseranlage ist für die Ableitung des auf den angeschlossenen Grundstücken anfallenden Abwassers konzipiert. Drainagewasser ist der Definition nach kein Abwasser.
5.Unter welchen Umständen und zu welchen Bedingungen erteilt die Stadt Ausnahmegenehmigungen gemäß § 6 Abs. 7 der gültigen Abwasserbeseitigungssatzung?
Im Zuge von Beratungsgesprächen oder der Antragsstellung wird das betroffene Grundstück in der Regel vor Ort betrachtet und auf die Besonderheiten (Bodenbeschaffenheit, Flächenverfügbarkeit, Topographie etc.) und auf die durch die Eigentümer vorgebrachten Argumente eingegangen. In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten für einen evtl. Umbau betrachtet.
6.In welcher Weise wird bei Erteilung von Ausnahmen auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit geachtet?
siehe Punkt 5
Die Tagesordnungspunkte
9.Kombiticketmöglichkeiten zur documenta
10.Fernbusbahnhof Kasseler Osten
11.Sozialwohnungsquote
12.Mobile Verkehrsüberwachung
13.Sozialer Wohnungsbau
14.Auswirkungen von Regiotrams auf Gleiskörper in Stadt Kassel
werden aus Zeitgründen nicht mehr aufgerufen und für die nächste Sitzung vorgemerkt.