Notizen aus der 49. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen am 16.09.20 (ohne Gewähr)
Zur Tagesordnung:
- Tagesordnungspunkt 13 (Übergriffe an der Carl-Schomburg-Schule) wird mutmaßlich auf Wunsch der AfD-Fraktion abgesetzt.
- Die CDU-Fraktion beantragt Tagesordnungspunkt 18 (Erstattung der Kitagebühren während der Corona-Schließung) aufgrund der Aktualität auf jeden Fall noch heute zu behandeln. Zustimmung: einstimmig.
- Die Fraktion Kasseler Linke beantragten Tagesordnungspunkt 24 (Haushalt 2021) heute noch zu behandeln. Zustimmung: einstimmig.
- Die Fraktion B90/Grüne erklärt, sie wolle Punkt 26 (Gremium zur Überprüfung von Straßennamen) von der heutigen Tagesordnung absetzen und stattdessen auf Tagesordnung 1 in der Stadtverordnetenversammlung behandeln.
1.Beteiligungsberichte 2017 und 2018
Bericht des Magistrats 101.18.1757
- Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten fragt zum Beteiligungsbericht 2018, Seite 213ff nach, welche zusätzlichen Kosten Mieter der documentahalle hätten tragen müssen und ob Sanierungsbedarf angemeldet worden sei. Der Oberbürgermeister erklärt, die zusätzlichen Kosten beträfen die Energiekosten. Es sei bekannt, dass die documentahalle energetischen Sanierungsbedarf habe. Zur Finanzierung könne er nichts sagen, das sei Sache des Landes.
- Die Fraktion Kassel Linke spricht eine Passage zur SWA auf Seite 71, Beteiligungsbericht 2018, an. In der Senioren Wohnanlage am Lindenberg habe es 30 leer stehende Wohnungen gegeben, für die die GWG die volle Miete kassiert hätte. Sie fragt, ob es keine Möglichkeit gegeben hätte, dass die GWG die Miete stundet. So entstünde der Eindruck, dass die GWG für das betriebswirtschaftliche Defizit der SWA verantwortlich sei. Der Oberbürgermeister entgegnet, die GWG habe nicht die Defizite zu verantworten. Die SWA habe strukturelle Probleme, die im Pflegemarkt, den Tarifen und der Struktur lägen. Bei den leer stehenden Wohnung handele es sich um anliegende Wohnung für die ambulante Pflege. Der stationäre Teil der Einrichtung sei nicht betroffen gewesen. Würden 2 privatwirtschaftliche Unternehmen Verträge miteinander schließen, könne man nach Handels und Gesellschaftsrecht nicht einfach auf die Miete verzichten, .
Weiter spricht Der Vertreter der Kasseler Linke die Flughafen GmbH an (S.233). Das Argument, der Ölpreis treibe die Kosten nach oben und Kassel Calden hätte darüber einen schlechten Start gehabt, sei an den Haaren herbeigezogen, ebenso den Schwenk auf Greta Thunberg und das gesteigerte Umweltbewusstsein nichts mit dem Betriebsrisiko zu tun. Der Oberbürgermeister erklärt, dass sich der Vorstand Gedanken über die Akzeptanz von Flugreisen mache. Er hielte das für verantwortliches Handeln. - Die Fraktion WfK fragt nach, aus welchen Gründen die Kosten für die Geschäftsführung Im Vergleich zu 2017 bei GNH, KVG und GWG gestiegen seien. Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Erhöhung bei den variablen Bezügen liege und aufgrund eines neuen Vertrages zustande gekommen seien. Im Vergleich zu anderen Kommunen bezahle Kassel im mittleren Bereich.
- Der Vertreter der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten begrüßt, dass über den Flughafen gesprochen werde. Tourismus sei auf absehbare Zeit erheblich eingeschränkt, darüber müsse man reden. Hier sei jetzt aber nicht der richtige Platz dafür. Auch das ansprechen der Gehaltssteigerungen von Vorständen sei nachvollziehbar in Coronazeiten, in der es Eigenkapitalspritzen gebe. Der Redner wird darauf aufmerksam gemacht, das 2017/18 Corona noch kein Thema gewesen sei. Der Kasseler Linken reicht die Antwort zu den Gehaltssteigerungen nicht. Bei Steigerung um 10-20 % sollte es eine inhaltliche Begründung geben. Die Vorstandsgehälter öffentlicher Unternehmen unterlägen der Kontrolle der Stadtverordneten. Könne man Erhöhungen bei KVG und GWG nach nachvollziehen, sei die bei der GNH fragwürdig. 2017/18 habe noch der Zukunftssicherungsvertrag gegolten. Der Oberbürgermeister kontert, nach Handelsgesellschaftsrecht diskutierten die Aufsichtsräte die Gehälter. Das einzige was hier anzuzeigen wäre, sei deren Höhe im Beteiligungsbericht. Die Entscheidung zur Vertragsverlängerung sei in den Aufsichtsräten getroffen worden, diese seien paritätisch besetzt
Zustimmung: CDU, SPD, B 90/Grüne, nun AfD-Fraktion, FDP + Freie Wähler + Piraten, Fraktion WfK
Ablehnung: Kasseler Linke
2. Projekt „Urbane Waldgärten – Mehrschichtig, mehrjährig, funktional“
in Kooperation mit der Universität Potsdam im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
Vorlage des Magistrats 101.18.1783
Die Fraktion B90/Grüne weist auf die Diskussion im Umweltausschuss hin. Zur Marbachshöhe habe es kontroverse Diskussionen gegeben. Für diese Fläche sei einst ein Masterplan erstellt worden, es habe Bürgerbeteiligung und einen Wettbewerb gegeben, es gebe sogar eine Broschüre darüber. Sie möchte im Protokoll festgehalten haben, dass es keine Vorfestlegung auf die in der Begründung genannten Plätze gebe, sondern ergebnisoffen nach Flächen gesucht werde. Die
CDU Fraktion schließt sich an. Man unterstütze prinzipiell das Projekt, sehe aber die Marbachshöhe als ungeeignet an. Zudem habe man Fragen zu den zwei neuen Stellen: werden die neuen Stellen über Fördermittel oder über den städtischen Haushalt finanziert? Sind die Stellen befristet? Der Stadtbaurat erklärt, dass die Förderquote 75 % betrage, der städtische Anteil an den Personalkosten also 25 %. Die Stellen seien auf die Projektlaufzeit befristet.
Zustimmung: einstimmig
3. Städtische Werke AG
Veräußerung der Anteile an der Gas-Union GmbH
Vorlage des Magistrats 101.18.1810
Zustimmung: einstimmig
4. Mittelumsetzungen von Haushaltsansätzen aufgrund unterjähriger organisatorischer Veränderungen
– Kenntnisnahme Liste U1 / 2020 – 101.18.1814
Zur Kenntnis genommen
5. Zweckgebundene Mehrerträge und entsprechende Mehraufwendungen
bzw. Mehreinzahlungen und entsprechende Mehrauszahlungen gemäß § 19 GemHVO für das Jahr 2020; – Kenntnisnahme Liste Z1 / 2020 –101.18.1815
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten merkt zu Anlage 15 an, dass der Amtsleiter im Schulausschuss eine eindrucksvolle Präsentation gehalten habe, die den Aufwand und das Engagement der IT-Abteilung gezeigt hätte. Für diese anerkennenswerte Leistung, die Kassel deutlich nach vorne gebracht habe, wolle er sich bedanken.
Die CDU-Fraktion schließt an, auch sie habe Fragen zur Anlage 15, sowie zu Anlage 10,11 und 16.
In Anlage 15 heiße es, es gebe eine Erstattung des Landes Hessens. Im Ausschuss sei strittig gewesen, ob Schulträger oder das Land Hessen die Kosten tragen, dazu fordere man Erläuterung.
Die Schuldezernentin erwidert, hier wäre nichts strittig gewesen. Es handele sich um das Programm zur Beschaffung von Endgeräten während der COVID19 Pandemie von Land und Bund. Kassel habe erreicht, dass nicht nur die Schülerzahlen, sondern auch der Sozialindex berücksichtigt werde. Das war für Kassel sehr erfolgreich.
Weiter fragt die CDU-Fraktion, welche Zuwendungen an Dritte in Anlage 10,11 und 16 erfolgt sein. In Zukunft sollte dies konkreter ausgeführt werden, was sich hinter den Zuwendungen an Dritte verberge.
Die Schuldezernentin erwidert, dass die Zuwendungen im Rahmen der Modellregion Inklusion und benutzt worden sein. Die Modellregion werde in Kürze im Schulausschuss detaillierter vorgestellt, so das man die Verwendung besser nachvollziehen könnte.
Zu der Anlage 10 und 11 antwortet die Bürgermeisterin. Auch hier handele es sich um ein Modellprojekt Inklusion, allerdings nicht vom Kultusministerium, sondern vom Sozialministerium (Sport und Inklusion) gefördert. Die Modellregion Inklusion von Senioren liefe seit 2 Jahren, jetzt werde ein 3. Jahr gefördert. In den Zielvereinbarungen mit dem Land Hessen sei Öffentlichkeitsarbeit ein fester Bestandteil. Man habe jetzt die 2. Ausschreibung getätigt, und eine Veranstaltung im Bürgersaal veranstaltet.
Auch die Kasseler Linke hat Fragen zu Blatt 15. Es sei verdienstvoll, dass gerade bedürftige Schüler mit Endgeräten versorgt würden, sonst wären sie von Bildung komplett abgeschnitten worden. Es stellten sich aber Fragen der Nachhaltigkeit, nach Stellen für Wartung und nach Ersatzgeräten. Wie ist der Umgang mit der Software, man brauche ja auch digitale Unterrichtsmaterialien. Wer zahlt für Lizenzen?
Die Schuldezernentin antwortet, es sei ein Anfang. Natürlich müsse man sich über eine Anschlussfinanzierung in 5 Jahren diskutieren. Die Lizenzkosten seien in den Geldern enthalten. Man sei jetzt voll arbeitsfähig. Bei Bundes und Landesmitteln seien Personalstellen für IT leider nicht enthalten. Hier wäre es wichtig Unterstützung vom Land zu erhalten. Die Geräte seien mittlerweile versichert.
Zur Kenntnis genommen
6. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2020; – Liste S3 / 2020 –
Vorlage des Magistrats 101.18.1819
Zustimmung: einstimmig.
7. Aufhebung eines Teilbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung
betr. Umgang mit den Vergangenheiten der ehemaligen Oberbürgermeister
vom 20. Juli 2015 [Umbenennung Branner-Brücke]
Vorlage des Magistrats 101.18.1822
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
1.Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Juli 2015 zu Ziffer 3 des Antrages der SPD-Fraktion betr. Umgang mit den Vergangenheiten der ehemaligen Oberbürgermeister, 101.17.1807, wird aufgehoben.
2.Der Magistrat wird gebeten, entsprechend § 3 Ziffer 7 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in der Stadt Kassel den Ortsbeiräten Mitte und Unterneustadt die Umbenennung der Karl-Branner-Brücke in Walter-Lübcke-Brücke zur endgültigen Beschlussfassung vorzuschlagen.
Der Oberbürgermeister erläutert den Hintergrund der Magistratsvorlage. Die Stadtverordneten hätten sich schon länger mit der Benennung dieser Brücke befasst. Im letzten Jahr habe es eine außergerichtliche Einigung in einem Rechtsstreit gegeben, das Hinweisschild unter der Brücke sei entfernt worden. Seither sei leider viel geschehen. Im Zuge der Feststellung der Tatumstände der Ermordung des Regierungspräsidenten sei der Wunsch nach der Benennung nach Walter Lübcke aufgekommen. Der Oberbürgermeister habe mit der Familie besprochen, diese könne sich das gut vorstellen. Beide Ortsbeiräte (Mitte, unter Neustadt) hätten ein positives Votum abgegeben. Die Benennung sei normalerweise deren Aufgabe. Das Prozedere hier gebe es, weil die Stadtverordneten 2015/2016 über die Benennung diskutiert und einen Beschluss gefasst hätten. Um den Weg für eine Umbenennung freizumachen, müsse man diesen jetzt aufheben.
Zustimmung: einstimmig
18. Erstattung der Kitagebühren während der Corona-Schließung
Anfrage der CDU-Fraktion 101.18.1764
Wir fragen den Magistrat:
1. Wurden bzw. werden während der Schließung der Kindertagesstätten die Kita-Gebühren für städtische Kindertagesstätten an die Eltern erstattet?
Die Schuldezernentin erklärt, nach Paragraf 12 Abs. 4 der Kita-Satzung sei auf Antrag eine Erstattung möglich. Seit Beginn der Corona-Pandemie würden Anträge angenommen und bearbeitet.
2. Wie hoch ist dieser Erstattungsbetrag bzw. wie hoch wird er sein?
Stand 14.9.2020: 187.452,86 €.
Es seien bisher 493 Anfragen bearbeitet worden, 938 Anträge habe man entgegengenommen.
Wie hoch die Summe sein werde, könne man noch nicht abschließend sagen.
Es gebe Verträge über die Betreuung von 4409 Kindern, ungefähr 1/4 der Eltern habe Erstattung beantragt.
Für 2261 Verträge gelte die U3 Beitragsfreistellung des Landes Hessen. Es gehe in dem Fall für Ganztag um 40,40 € monatlich. Bei den freien Trägern gebe es 3303 Betreuungsverhältnisse mit erweiterter Beitragsfreistellung. 138,31 € pro Kind seien weiter geleistet worden.
3. Ist es der Stadt Kassel rechtlich möglich, auch die Elternbeiträge von Kindern in Kindertagesstätten unter freier Trägerschaft zu erstatten oder diesen Einrichtungen die Beträge in gleicher Höhe zu überweisen, wenn diese ebenfalls an die Eltern erstatten?
4. Wenn dies rechtlich möglich ist, warum hat die Stadt davon keinen Gebraucht gemacht?
Nein, es gebe keine verwaltungstechnische Grundlage.
5. Wenn es nicht möglich ist, warum hat man die rechtliche Grundlage nicht geändert, um den Freien Trägern und den Eltern in Kassel zu helfen?
Für die Erstattung, auch bei städtischen Kitas, sei keine Deckung im Haushalt vorhanden. Der Magistrat könne eine rechtliche Grundlage nicht selbstständig schaffen. Die Stadtverordneten müssten einen entsprechenden Beschluss fassen. Der Magistrat werde dies in Form eines Nachtragshaushalts vorschlagen. Das Schuldezernat habe viel getan um Freien Trägern und Eltern in der Schließungszeit zu helfen. Es habe viele Einzelberatungen gegeben, wie die freien Träger mit den Eltern umgehen könnten, welche finanzielle Unterstützung möglich sein [zum Beispiel Kopf Hoch Kassel oder Beantragung Kurzarbeitergeld].
6. Ist wegen der Ungleichbehandlung nicht das Subsidiaritätsprinzip verletzt, da die Stadt die Gebühren aus ihrem Haushalt erstatten bzw. umschichten kann, bei den Freien Trägern dafür aber keine Mittel zur Verfügung stehen?
Die Mittel stünden auch bei der Stadt Kassel nicht einfach zur Verfügung, sondern müssen durch einen Nachtragshaushalt beschlossen werden. Die Freien Träger seien in ihrer Leistungsfähigkeit sehr unterschiedlich. Gerade die 2 großen Kirchen hätten große Haushalte mit Rücklagen, manch kleiner Elternverein allerdings nicht. Die Subsidiarität besage, dass die Stadtverwaltung nur dann eingreifen solle, wenn die Möglichkeiten der Freien Träger nicht ausreichten. Würde dies angezeigt, würde die Stadt auch unterstützen.
Die Freien Träger hätten sich in den Zuschuss-Verträgen verpflichtet nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu arbeiten und müssten dementsprechend zunächst andere Hilfeleistungen beantragen (Kopf Hoch Kassel oder Beantragung Kurzarbeitergeld) sowie ihre Rücklagen aufbrauchen. Das Dezernat habe zugesagt, den Erhalt der Einrichtungen sicherzustellen, wenn diese gefährdet seien. Kein einziger Träger sei auf die Stadt zugekommen. Im August habe man alle Träger gefragt, wie hoch die Ausfälle seien. Die Mehreinnahmen, zum Beispiel über Kurzarbeitergeld und die Ausgaben wurden gegengerechnet. Mit jedem Träger sei eine individuelle Lösung gefunden worden, Manche Träger hätten mit ihren Eltern keine Rückzahlung vereinbart. Die Defizite lägen bei 770.000 €. Im Nachtragshaushalt werde man 800-1.000.000 € einstellen, um die Defizite bei den Freien Trägern auszugleichen.
Die CDU-Fraktion erklärt zunächst, dass nicht die großen Kirchen die Kitas betrieben, sondern Kirchengemeinden, und die hätten kleine Haushalte und jetzt große Lücken. Das Grundproblem sei, dass erst jetzt eine rechtliche Möglichkeit geschaffen werde Gelder zu erstatten und die CDU sich frage, ob dies auch rückwirkend gelte. Zur Subsidiarität: die Stadt habe einen Brief an alle Eltern von Kindern in städtischen Kitas geschickt, in dem über die Möglichkeit der Erstattung informiert wurde. Auch Eltern deren Kinder von Freien Trägern betreut werden, hätten diesen Brief gesehen, jedoch würden die Verträge mit den Freien Trägern keine Erstattungsmöglichkeiten vorsehen. Manche Freie Träger hätten auf Antrag einfach erstattet, manche hätten dies nicht getan, weil sie nicht gewusst hätten, ob sie das Geld von der Stadt erstattet bekommen würden. Diese Kitas hätten entsprechend auch keine Defizite, die sie jetzt der Stadt hätten melden können. Allerdings hätten sie eine hohe Unzufriedenheit unter den Eltern, die sich ungleich behandelt fühlten und mit Abmeldung und Kündigung von Daueraufträgen reagierten. Die Frage sei also, ob die Stadt den Trägern noch sagen könnte, dass sie auf Antrag erstatten können?
Die Schuldezernentin entgegnet, auch Kirchen könnten umschichten und es gebe Zusagen der beiden großen Kirchen, sie würden es wie die Stadt handhaben und aus den Haushalten des evangelischen Stadtkirchenkreises bzw. der katholischen Kirche erstatten. Freie Träger würden in guten Zeiten damit werben, dass sie durch solvente Eltern eine bessere Ausstattung hätten als andere Kitas. Es stelle sich die Frage, ob es gerecht sei, diesen KiTas genauso viel Geld zu geben, wie anderen Trägern ohne solche Mittel. Die Stadt habe immer an alle Eltern appelliert solidarisch zu sein und sie habe allen Eltern erklärt, sie müssten mit ihren Trägern reden. Der Unmut einiger werde sehr laut wahrgenommen. Es seien wahrlich nicht alle Kita-Eltern in Aufruhr. Alle Träger hätten die gleichen Informationen bekommen, man habe alle individuell beraten, ob und welche Hilfen infrage kommen. Von den Freien Trägern seien keine Beschwerden gekommen. Sie könne die Ungerechtigkeit nicht erkennen. Ihre Aufgabe sei es im Sinne der Stadt mit Finanzen umzugehen. Sie könne das Geld nicht mit vollen Händen ausgeben, welches man für andere Aufgaben wie zum Beispiel den Kita-Ausbau brauche.
Die CDU-Fraktion wiederholt, dass Kitas, die freiwillig erstattet hätten, jetzt einen Zuschuss bekämen, obwohl die Erstattung nicht in den Verträgen vorgesehen sei, während die Eltern der Kinder in Kitas, die sich an die Verträge gehalten, und die Eltern hingehalten hätten, keine Erstattung bekämen. Sie fragt erneut, ob jetzt immer noch eine Erstattung von der Stadt möglich sei. Das Papier, das überhaupt erstattet werden könne, sei noch nicht lange öffentlich.
Die Schuldezernentin kontert, dass dies jetzt nicht mehr möglich sei, es habe einen Stichtag gegeben. Sie habe bei jedem noch einmal nachgefragt, alle hätten ihre Ausfälle gemeldet.
Die Fraktion B90/Grüne kann die Argumentation der CDU-Fraktion nicht nachvollziehen. Die Freien Träger machten ihre Verträge selber, die Vertragsgrundlage läge außerhalb städtischen Einflusses. Die Freien Träger müssten selber mit den Eltern verhandeln. Die Angebote stünden im Wettbewerb, so, dass eine gewisse Ungleichheit schon im System begründet liege.
24. Haushalt 2021
Anfrage B90/Grüne 101.18.1813
Gemäß des vom Oberbürgermeister vorgestellten Zeitplans soll die Haushaltseinbringung für den Haushalt 2021 erst am 1. Februar 2021 erfolgen. Wir fragen den Magistrat:
Der Oberbürgermeister erklärt einleitend, die Haushaltseinbringung werde am 14. Dezember erfolgen. Der Beschluss sei am 1.02.2021 geplant, es seien Sondersitzungen möglich, wenn die Stadtverordneten das wünschten.
1.Welche haushaltsrechtlichen Unterschiede bestehen grundsätzlich zwischen einem Haushaltsbeschluss vor dem betreffenden Haushaltsjahr und einem Haushaltsbeschluss im laufenden Haushaltsjahr?
Keine. Auch wenn der Satzungsbeschluss schon im Dezember 2020 fallen würde, müsste er zunächst von der Kommunalaufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium, geprüft werden und anschließend genehmigt. Das erfolge meist im Mai. Nach Auslegung trete er dann im Juni in Kraft. Bis dahin gelte vorläufige Haushaltsführung. Das sei in jedem Jahr so. Wenn der Beschluss im Februar gefasst wird, verschiebe sich das Inkrafttreten um voraussichtlich 2 Monate.
2. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, trotz Haushaltseinbringung und Haushaltsbeschluss im laufenden Haushaltsjahr 2021 für Planungssicherheit bei den freien Trägern zu sorgen?
Abgedeckt seien alle gesetzlichen Anforderungen, alle vertraglichen Anforderungen, Gehälter, Investitionen bis zu einer bestimmten Höhe, Verpflichtungsermächtigung aus vorherigen Jahren, vertragliche Verpflichtung auf Zuwendungen zum Beispiel bei freien Trägern. Wenn also vertragliche Verpflichtung mit der Stadt bestünden, ändere sich für die freien Träger nichts.
3. Welche Auswirkungen hat die verspätete Haushaltseinbringung auf Investitionen im Schulbereich?
Die Investitionen gingen bis zu einer bestimmten Höhe weiter, wenn Sie über Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sein. Die Stadt Kassel habe investive Haushaltsreste von cirka 194.000.000 €, allein 44.000.000 stünden für Schulen bereit. Es gebe also genug Projekte zum Abarbeiten. Zudem sei man über das Konstrukt der Immobilien GmbH & Co. KG konjunkturell unabhängig, da die Belastung erst mit der Miete eintreten.
4.Trifft es zu, dass auch die freiwilligen Leistungen der Stadt Kassel im Zeitraum vor dem Beschluss des Haushalts 2021 in einem Volumen entsprechend des Haushaltsplans des Vorjahres geleistet werden können?
Ja
5.Trifft es zu, dass die verspätete Haushaltseinbringung keine Auswirkung auf den Zeitplan bei der Umsetzung der 86 Projekte aus der Projektliste für den Radverkehr, die Einwerbung von Fördermitteln für den Klimaschutz, die Umsetzung der Kulturkonzeption sowie die Auszahlung von Leistungen aus der Erziehungs-und Jugendhilfe hat?
Die Stellen für den Radverkehr stünden zur Verfügung und es seien genügend investive Mittel aus dem Jahr 2020 übrig. Cofinanzierungen für Fördermittel seien sichergestellt, er verweist auf die Haushaltsreste.
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne erklären zu ihrer Anfrage, dass sie viele Anfragen von kulturellen, sozialen und Jugendhilfeeinrichtungen bekommen hätte, die von städtischen Mitteln abhängig seien und sich über einzelne Projektförderungen von Jahr zu Jahr hangeln würden. Nicht alle freien Träger verfügten über langjährige Verträge. Man habe mit der Anfrage ein Signal senden wollen, dass man die Problematik im Kopf hat und überlegt, wie man gewährleisten kann, dass diese Träger auch noch im nächsten Jahr in der Lage seien zu arbeiten.
8. Honorarkräfte bei der Stadt Kassel
Anfrage der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1627
[Die Schriftliche Beantwortung der Anfrage wird der Niederschrift beiliegen]
Wir fragen den Magistrat:
1.Die Bedingungen für Beschäftigte der Musikakademie wurden zuletzt 2012 festgeschrieben. Wie viele Festangestellte und wie viele Lehrbeauftragte arbeiten inzwischen an der Musikakademie?
Die Kulturdezernentin antwortet. […] Im Wintersemester 2019/20 Habe es 34 Festangestellte mit einem Unterrichtsvolumen von 31.900 Stunden und 32 Lehrbeauftragte mit einem Unterrichtsvolumen von 3540 Stunden gegeben. Da viel Einzelunterricht gegeben werde, seien die Zahlen schlecht vergleichbar. 2012 sei durch einen Magistratsbeschluss festgelegt worden, dass vom Unterricht maximal 20 % durch Lehrbeauftragte abgedeckt werden dürften, auch die Vergütung sei festgelegt worden.
2.Wie werden sie jeweils vergütet?
Die Lehrkräfte mit Festvertrag würden nach TVöD Eg 10-12 je nach persönlichen Voraussetzungen bezahlt. Bei herausragender künstlerischer Befähigung in seltenen Fällen auch nach EG 13. Lehrbeauftragte erhielten 35 € pro Stunde (45 Minuten), Lehrbeauftragte mit weniger als 5 Jahren Berufserfahrung 30 € pro Stunde und Lehrkräfte mit herausragender künstlerischer Befähigung 40 € pro Stunde. Darüber hinaus zahle die Stadt die Abgaben an die Künstlersozialkasse.
3. Welche Anpassungen sind geplant?
Die Gehälter in Kassel lägen über dem Durchschnitt der Musikakademien in Hessen. […] Die Vergütungsregeln würden aktuell überprüft im Hinblick auf die Handhabung an anderen hessischen Akademien, diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
4. Welche Träger, die Personal mit Honorarverträgen beschäftigen, erhalten von der Stadt Kassel Zuschüsse?
In der Musikakademie, den Museen usw. gebe es 8 Honorarverträge. Des Weiteren gebe es viele Zuwendungen an Träger, die nicht zwingend melden müssten, wie sie ihr Personal akquirieren (170 Empfänger im Kulturbereich).
5. Nach welchen Grundlagen erfolgt die Berechnung der Zuschüsse?
Dies könne sie nur für das Kulturamt selber beantworten; man zahle jeweils marktübliche Honorare.
6. Erfolgt dies je Träger oder gibt es Standards, die für alle Träger gelten?
Bei freien Trägern seien die Kosten- und Finanzierungspläne die Grundlage der Zuwendung. Sie verweist auf das Besserstellungsgebot, welches zu beachten sei.
7. Welche Lohnstandards für Honorarsätze werden angelegt?
Die Träger seien natürliche oder juristische Persönlichkeiten mit eigener Rechtsfähigkeit. Diese schlössen selbstständig Honorarverträge ab, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regeln, wie zum Beispiel dem Besserstellungsgebot. In der Musikschule richtete sich die Vergütung nach Gruppengröße und orientiere sich an den Sätzen der dynamisierten TVöD.
8. Wie wird deren Einhaltung überprüft?
Über die vom Gesetzgeber vorgegebenen Kontrollinstanzen. Das Kulturamt prüft die Verwendungsnachweise.
9. Welche Anpassungen gab es in den letzten zehn Jahren?
Aufgrund der Vielfalt der Akteure sei eine zentrale Beantwortung nicht möglich. Es gebe allein 150 Akteure im Kulturbereich. Die Musikschule orientiere sich an den Tarifabschlüssen im öffentlichen Dienst.
10. Wurden von Seiten von Trägern Anpassungen gefordert?
Man stünde im Austausch mit den Institutionen, Personalkosten spielten immer eine wichtige Rolle. Man versuche im Rahmen von Beratungsgesprächen die steigenden Kosten durch Umschichtung von Förderung von Sach- auf Personalkosten oder durch die Erhöhung der Zuwendung auszugleichen.
11. Wie viele Beschäftigte mit Lehraufträgen arbeiten in von der Stadt geförderten Institutionen?
14 Personen.
12. Sind Anpassungen geplant?
13. Wenn ja, welche und ab wann?
Auch diese Frage könne nicht zentral beantwortet werden.
9. Gesetzentwurf zur Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung betr. Ausländerbeiräte
Antrag Ausländerbeirat 101.18.1628
[Die Novellierung ist bereits erfolgt, Der Antrag wurde vom Ausländerbeirat am 24. Februar 2020 gestellt]
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel setzt sich dafür ein, dass die im Gesetzentwurf zur Novellierung der HGO vorgesehene Optionsregel abgelehnt wird und Ausländerbeiräte als demokratisch legitimiertes Gremium in Hessen erhalten bleiben.“
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschlusstext wird um folgenden Punkt ergänzt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung Kassel stellt fest, dass die Ausländerbeiräte die demokratisch legitimierten Vertretungsorgane sind, die die Ausländer/innen vertreten können, die keine weiteren Möglichkeiten der Teilhabe und Repräsentation haben. Die Gleichberechtigung der Einwohnerinnen und Einwohner setzt politische Teilhabe und Repräsentation voraus. Die Ausländerbeiräte sind überethnische, überkonfessionelle und überparteiliche kommunale Gremien.
2. Der Ausländerbeirat in Kassel hat sich bewährt. Kassel ist stolz darauf, dass in Kassel einer der ersten Ausländerbeiräte eingerichtet wurde. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Beirat auf Dauer zu erhalten.
3. Der Ausländerbeirat kann erst aufgegeben werden, wenn alle in Deutschland lebenden Ausländer das kommunale Wahlrecht erhalten haben.
4. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Hessischen Landtag und Hessische Landesregierung auf, die Ausländerbeiräte im Dialog mit den Ausländerbeiräten zu modernisieren, zu stärken und strukturell weiterzuentwickeln. Die Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Ausländerbeiräte, wie z.B. ein klar geregeltes Rede- und Antragsrecht, stärkt die Beiräte und kann zur höheren Wahlbeteiligung bei den Wahlen führen. Auch die Zusammenlegung der Wahltermine von Beiräte und Kommunalwahlen wird dazu einen Beitrag leisten. Ebenso sollte das Land die finanziellen Möglichkeiten der Ausländerbeiräte und des Landesausländerbeirats erweitern, die Beiratswahlen durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Beschlusstext wird um folgenden Punkt ergänzt:
1.Die Stadt Kassel hält an der Wahl eines Ausländerbeirats auch im Falle der Einführung des geplanten Optionsmodells fest.
Der Ausländerbeirat betont, dass dies ein wichtiges Thema für den Ausländerbeirat und für Kassel sei. Als man 1979 den Ausländerbeirat eingeführt habe, sei dies keine einfache Arbeit gewesen, aber sie habe viel auf Landes- und Bundesebene in Deutschland mitgeprägt, zum Beispiel, dass hier geborene Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit bekämen. Die HGO wolle die Ausländerbeiräte wieder abschaffen. Dies sei aber die einzige Stimme, die Ausländer hätten. Über 25.000 Menschen in Kassel hätten kein Wahlrecht. Wer keine Stimme habe, der habe auch keine Existenz. Der Ausländerbeirat möchte die Novellierung so nicht. Das würde Vielen die einzige demokratische Möglichkeit der Beteiligung wegnehmen.
Die Fraktion B 90/Grüne erklärt, sie wolle seit Langem die Ausländerbeiräte stärken und deren Zahl erhöhen, sowie mehr Pluralität schaffen (mehr Listen). Es sei viel diskutiert worden. In Hessen sei die Beteiligung von einst 72 auf jetzt 86 Ausländerbeiräte in den Gemeinden nicht wesentlich verbessert worden. Man wolle rechtliche Verankerung schaffen, um die Gemeinden zu verpflichten Ausländerbeiräte einzurichten. Einig sei man sich, dass die Änderung der hessischen Gemeindeordnung für Kassel keine Auswirkungen habe. Die Frage des Wahlrechts müsse auf Bundesebene geklärt werden. Der Redner merkt an, dass die Kommunikation in den letzten Monaten sehr emotional geführt worden sei und teils auch unter der Gürtellinie. Er könne zwar inhaltlich den Ärger verstehen, hier müsse es aber darum gehen, wie man in Gemeinden ohne Ausländerbeirat die Beteiligung sicherstellen kann. Das sei zentrales Argument. Das Wahlrecht für Menschen mit ausländischen Wurzeln stehe bei B 90/Grüne schon sehr lange im Programm. Der Änderungsantrag der SPD gehe zu weit in Landesrecht hinein. Der Änderungsantrag von B 90/Grüne stelle klar, dass das Optionsmodell für Kassel nicht infrage käme.
Die Kasseler Linke freut sich zunächst über die überwältigende Mehrheit für den Erhalt des Ausländerbeirats in Kassel. Das Problem beim Optionsmodell sei, dass ein verbrieftes Recht abgeschafft und eine Abhängigkeit von den Mehrheitsverhältnissen in der Stadtverordnetenversammlung geschaffen werde. Das sei ein Rückschritt. Es gehe um gleiche Rechte für alle Menschen. Das Ziel sei es, verbriefte Mitgestaltungsrechte wiederherzustellen. Die Kasseler Linke trage beide Änderungsanträge mit. Der Änderungsantrag der SPD benenne das Minimalrecht, dem Antrag der Grünen, den man bislang abgelehnt habe, stimme man jetzt zu, da das Optionsrecht bereits in Kraft getreten sei und man die Änderung jetzt als klare Stellungnahme zu Ausländerbeiräten in Kassel verstehe.
Der Behindertenbeirat unterstützt die Initiative des Ausländerbeirats. Der Ausländerbeirat solle bleiben wie er ist, oder verbessert werden. Die Entwicklung der anderen Beiräte in Kassel sei nur möglich gewesen, weil es vorher schon den Ausländerbeirat gab. Alle 3 Beiräte wollten gleich behandelt werden.
Änderungsantrag SPD:
Zustimmung SPD, Kasseler Linke, WfK
Ablehnung: B 90/Grüne, FDP Freie Wähler Piraten, CDU, AfD-Fraktion
Da einige Vertreter der CDU-Fraktion bereits gegangen sind, ist der Änderungsantrag der SPD angenommen
Änderungsantrag B 90/Grüne:
Zustimmung: B 90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten
Ablehnung: CDU, SPD, WfK, AfD-Fraktion
Der durch die SPD-Fraktion geänderte Antrag des Ausländerbeirats wird angenommen.
[16 weitere Tagesordnungspunkte können aus Zeitgründen nicht mehr behandelt werden]