Schulausschuss, 43. Sitzung

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Notizen aus dem 43. Ausschuss für Schule, Jugend, Bildung, 9.12.20 (ohne Gewähr)

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung. Es sei die letzte Sitzung in der Legislaturperiode, es sei denn, eine Fraktion beantragt noch eine Sondersitzung. Sie beabsichtige die Tagesordnungspunkte 1 und 11 zusammen zu behandeln und Tagesordnungspunkt 7 abzusetzen, da er noch nicht im Jugendhilfeausschuss behandelt worden sei.

Die Fraktion WfK beantragt, einen weiteren Tagesordnungspunkt anzufügen und über die Coronasituation an den Schulen zu berichten. Das sei in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossen worden und die nächste reguläre Sitzung des Schulausschusses fände erst im April/Mai statt. Es ergebe wenig Sinn, solange zu warten.

Die SPD-Fraktion schließt sich der Forderung an. Auch der Tagesordnungspunkt 2 sei erst am Montag beschlossen worden. Es sei schlüssig jetzt den Bericht zu geben, zumal der nächste Termin in weiter Ferne liege.
Die Vorsitzende schlägt zwar vor diesen Punkt in einer Sondersitzung zu behandeln, lässt aber dennoch abstimmen.

Zustimmung: CDU, SPD, WfK, Kasseler Linke, AfD-Fraktion
Ablehnung: B90/Grüne
Enthaltung: AfD-Fraktion
Abwesend: FDP +Freie Wähler + Piraten

Damit wird die Tagesordnung um einen Bericht zur Coronasituation erweitert.

Die Fraktion WfK schlägt vor den Tagesordnungspunkt noch heute zu behandeln.

Zustimmung: CDU, SPD, WfK, Kasseler Linken, AfD-Fraktion
Ablehnung: B90/Grüne
Enthaltung: AfD-Fraktion


1.Jugendberufsagentur

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. März 2020
-101.18.1546-

Schriftliche Antwort des Amtes für Schule und Bildung
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Beschlusskontrolle (Zwischenstand),,Jugendberufsagentur“.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 2. März 2020 (101.18.1546)

Zur Bearbeitung des Themas wurde vom Oberbürgermeister mit Schreiben vom 16.11.2020 eine Projektgruppe eingerichtet mit dem Ziel, ein Konzept zu erarbeiten, das die Rechtskreisübergreifende Kooperation (SGB ll, SGB lll, SGB Vlll und 5GB Xll) strukturell verankert und verbindlich festschreibt. Bereits bestehende Kooperationen und Angebote sollen einbezogen werden.
-40- übernimmt die Steuerungsverantwortung des Gesamtprojektes. Die Projektgruppe wird geleitet von Frau Katja Schöne, Leiterin der Abteilung Bildungsmanagement und Integration (-403-). Die Projektgruppe setzt sich aus Vertreter/innen der Ämter-40-, -50-, -51- zusammen. Als externe Teilnehmer*innen werden Vertreter*innen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters eingeladen und um Teilnahme und Mitarbeit gebeten. Die Projektgruppenleiterin ist berechtigt, in Abstimmung mit der jeweiligen Amtsleitung weitere Beteiligte der Ämter hinzuzuziehen, wenn die Erledigung des Auftrages dies erfordert.

Die Projektgruppe wird die Arbeit unverzüglich aufnehmen.

Die Schuldezernentin verliest das Schreiben des Oberbürgermeisters. Vorgestellt werde das Konzept im Sommer 21.

Die CDU-Fraktion erklärt, der Brief habe sich mit der Anfrage überschnitten. Man frage sich jedoch, warum der Oberbürgermeister erst am 16. November die Arbeitsgruppe einberufen hat, die schon am 8. April beschlossen worden sei. Corona sei für vieles eine Erklärung, hier aber eher nicht. Inhaltlich bleibe die Frage, ob es das Ziel der Projektgruppe sei, eine Jugendbildungsagentur zu gründen?

Die Schuldezernentin widerspricht. Der Zeitplan sei durchaus durch Corona beeinflusst gewesen, nicht alle Termine hätten stattfinden können. Man beginne aber nicht erst jetzt mit der Arbeit. Es habe schon Gespräche im Vorfeld gegeben. Die Zusammensetzung und das Ziel der Projektgruppe seien bereits definiert, man könne jetzt schnell zum Ergebnis kommen. Ziel sei das, was eine Jugendberufsagentur ist, der Name spiele dabei keine Rolle.

Die Kasseler Linke fragt nach, ob sich die Ämter schon zusammengesetzt hätten. Dies wird von der Schuldezernentin bejaht. Man habe sich untereinander abgestimmt.

Die SPD Fraktion erläutert, dass das Ziel einstimmig beschlossen worden sei und fragt nach, ob die IHK und die Handelskammer als Externe in der Projektgruppe seien. Die Amtsleiterin des Amtes für Schule und Bildung antwortet, dass es sich um eine städtische Projektgruppe handele, die nicht unbegrenzt externe Teilnehmer haben könnte. Diese bereite Dinge vor, in die dann alle Akteure einbezogen würden. Man habe schon Kooperationsstrukturen, in denen die Kammern Teil sind, wie zum Beispiel OloV.

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2. Anmeldung von Betreuungsplätzen zentral und transparent

Bericht des Magistrats
-101.18.1861-

Die Schuldezernentin erläutert, es sei kein Geheimnis das Kassels Online Programm zur Kita Anmeldung in die Jahre gekommen sei. Das sei auch so, weil Kassel mit einer Online Lösung sehr früh dran gewesen sei (2012). Das Jugendamt habe schon 2017 die Idee der Erneuerung kommuniziert. 2018 habe man geschaut, welche Möglichkeiten es gibt (Frankfurter Modell) und die Software beschafft. Am 1.1.2019 sei man im Besitz der Rechte für die Stadt gewesen und habe mit der Arbeit beginnen können.

Das sei jetzt zwei Jahre her. Das mute zunächst lang an, sei aber normal. Auch Frankfurt am Main habe zwei Jahre an der praktischen Umsetzung gearbeitet und im Amt für Schule und Bildung gebe es nur einen IT-Experten, der sich um alles im Amt anfallende kümmere. Zudem habe es zu Beginn des Jahres eine Neustrukturierung der Ämter gegeben. Trotzdem sei man gut vorangekommen und sei nahezu fertig. Bei den letzten Betriebskostenzuschussverhandlungen sei es gelungen alle freien Träger zu überzeugen verbindlich bei KIbeka-online teilzunehmen. Das sei ein großer Fortschritt.
Das Programm habe viele Facetten, die schon über Anträge in den Ausschüssen thematisiert worden seien.

Sie gibt das Wort an einen Mitarbeiter, der die Entwicklung detailliert präsentiert.

Dieser erklärt, 2017 sei die Entscheidung getroffen worden, Web Kita/E Kita Classic mit dem Nachfolgeprogramm zu ergänzen.
Die Software sei eine Zwei-Säulenversion:
unter der Dachmarke WeB- Kita gebe es 2 Programme: E Kita online und Betreuungsplatz online. Betreuungsplatz online sei eine Webanwendung zur trägerübergreifenden Organisation und Verwaltung von Kindertagesstätten – eine Weiterentwicklung von Web Kita, wie es in Kassel bereits seit 2012 in Betrieb sei.
E Kita online sei ein Portal für Abrechnung, Statistik und Betriebsorganisation der städtischen Einrichtungen. Für Kibeka-online habe man E Kita online auf E-Kita classic migrieren müssen, das sei nicht so einfach gewesen. Seit März 2019 laufe das und biete die Grundlage für die Implementierung von Kibeka-online.

Das Infoportal, auf dem sich Eltern über Einrichtungen informieren können, bleibe gleich. Dort fände man auch redaktionelles und aktuelle Informationen. Dieses sei jetzt mit ausführlicherer Suche nach Betreuungsmöglichkeiten ausgestattet, sowohl für die städtischen als auch die freien Träger. Neu sei, dass man über den Browser unterschiedlichster Sprachen auswählen könne oder bestimmte Programminhalte in der Muttersprache der Nutzer:innen einstellen könne. Auch leichte Sprache sei einstellbar. Der Zugang sei über alle Endgeräte möglich (Tablett, Rechner, mobil Device)

Über Web Kita hätten Eltern sich informieren und Kitaplätze suchen, sowie eine Interessenbekundung abgeben können. Die Kindertagesstätten hätten dann darauf antworten können. Leider konnten Eltern ihre Interessenbekundung nicht selbst bearbeiten oder löschen. Das habe zu Mehrfachregistrierungen und einer Flut von Daten geführt, sodass das System unübersichtlich gewesen sei und es für freie Träger schwer gewesen sei zu reagieren.

In Kibeka-online können Eltern selber ein Benutzerkonto anlegen. Für Eltern, die technische oder sprachliche Barrieren hätten, gebe es die analoge Erfassung durch die Kindertagesstätten selbst oder Beratungsstellen von Kooperationspartnern (Familienzentrum, Familienberatungsstellen, Caritas, Migrationsberatung usw.). Mit dem Benutzerkonto könnten Eltern sich jederzeit einloggen und Daten pflegen, zudem könnten sie dort Dokumente und Bescheide o. ä. einsehen. Diese Dialogplattform habe einen hohen verwaltungstechnischen Nutzen, der zu Vereinfachung und Zeitersparnis führe.

Eine große Verbesserung sei der Umgang mit Dubletten. Die Datensätze von Eltern, die sich häufiger angemeldet hätten, sein vorher im System geblieben. Jetzt könnten sie über die E-Mail-Adresse ausgefiltert werden. Auch Auffälligkeiten würden erkannt. Wenn Daten darauf hindeuten, dass Kinder doppelt angelegt sind, werde der Admin informiert. Dieser prüfe den Fall und lösche gegebenenfalls die Dublette. Zudem weise das System Eltern darauf hin, wenn schon ein Konto besteht.

Die Vormerkliste der Interessenbekundungen gingen an die Einrichtungen, diese könnten dann die Eltern zum Gespräch einladen. Das sei früher bei freien Trägern schwierig gewesen, da nicht alle mit diesem System gearbeitet hätten und demnach teils Rückmeldung gefehlt hätten. Über die Vormerkliste habe man schon eine gute Übersicht über das Kind, bzw. über die Kriterien der Eltern. Diese würden mit Symbolen dargestellt. SB zum Beispiel stehe für das Kriterium Wohnort und KiTa im gleichen Grundschulbezirk. Das Halteverbot zeige, dass das Kind schon in der Platzvermittlung sei. A stehe für analog, darüber wüssten die Einrichtungen, dass sie die Daten händisch einfliegen müssen, wenn ein Gespräch stattgefunden hat. Es gebe verschiedene, transparente Auswahlkriterien für die Platzvergabe (zum Beispiel Alleinerziehende/ SGB 2/ Arbeitsaufnahme usw.).

Wenn eine Einrichtung ein Platzangebot macht, würden die Eltern per SMS oder E-Mail benachrichtigt und können sich dann einloggen. Auch sei ein Dialog mit den Eltern möglich, zum Beispiel, wenn die Kita die ersten 4 Monate nur ein dreiviertel Platz anbieten könne, danach aber ein voller frei würde. Wenn die Eltern das Angebot annehmen, werde das vertraglich dokumentiert. Über einen Button käme man auf den städtischen Betreuungsvertrag. Bei freien Trägern könne dies etwas anders laufen, aber auch diese könnten die Vertragsvergabe über E Kita-online laufen lassen. Es gebe Schnittstellen für unterschiedliche Verfahren.

Zusammengefasst seien die Vorteile

  • transparente Dialogplattform
  • Planbar in Echtzeit
  • keine Dubletten
  • sich selbst bereinigen Vormerklisten(bei Zustandekommen einer Platzvergabe würden alle weiteren Vormerkungen automatisch verschwinden)
  • Rechtssicherheit für beide Seiten über eine Verlaufsdokumentation
  • Zeitersparnis dadurch, dass sich die Eltern selber eintragen – daraus folgt mehr Zeit für Gespräche
  • eine zentrale Informationsplattform
  • Schnittstellen zu Drittanbietern, zum Beispiel Kita plus
  • universelle Schnittstellen
  • Erfüllung der Anforderungen der DSGVO

noch zu erledigen sei die

  • Fertigstellung des Testservers (zu 95 % abgeschlossen)
  • Beteiligungsgespräche mit den 53 freien Trägern und Kooperationseinrichtung
  • Planung Öffentlichkeitsarbeit, Vorstellung in der Breite
  • Systemschulung für Admins, die sich auf mehrere Abteilung verteilen sollen
  • Schulung der Leitung und der stellvertretenden Leitungen von 141 Einrichtung.(ca. 250 zu Schulen Personen, man überlege eventuell online Schulungen anzubieten)

Der geplante Start sei das Kita-Jahr 21/22

Die SPD-Fraktion bedankt sich für den Vortrag. Man wisse selbst, wie schwierig die Kita Anmeldung bisher gewesen sei. Bei der neuen Plattform seien viele gute Neuerungen dabei, die den Prozess für Eltern und Einrichtungen leichter machen würden. Sie hofft auf schnelle Umsetzung. Weiter fragt sie nach, ob die Software auch erkennt, in welchen Stadtteilen Handlungsbedarf bestehe. Das Amt für Schule und Bildung entgegnet im System sei für die Jugendhilfe eine Funktion für Statistik vorgesehen. Dieses helfe bei der Identifikation der Stadtteile.

B90/Grüne wünschen viel Glück für den launch. Neben der Technik müsse das Ganze ja auch in der Praxis funktionieren. Sie fragt, ob die persönliche Beratung als wichtiges Element durch Kibeka-online reduziert werde. Dies wird verneint. Der persönliche Kontakt bleibe ungemein wichtig. Das, was das System vorher abnehmen kann, tut es, diesen Part solle das Programm aber nicht ersetzen.

Die Schuldezernentin ergänzt, dass man bisher mit Bordmitteln gearbeitet habe. Für die Schlussphase habe man jetzt eine weitere Stelle ausschreiben können.

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3. Vergabe von Betreuungsplätzen zentral und transparent

Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1829

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten über ein trägerübergreifendes Online Portal zur Vergabe von Betreuungsplätzen zu entwickeln, das die Angebote für Kinder in Kindertagesstätten, Grundschulen sowie in der Kindertagespflege einbezieht und Transparenz und Verlässlichkeit für Eltern schafft.

Begründung:

Die Suche nach einem Betreuungsplatz nimmt für Eltern sehr viel Zeit in Anspruch und es fehlt an Informationen im Vergabeprozess. Ein effizientes und zeitgemäßes Online-Portal, wie es derzeit in vielen Kommunen Anwendung findet, erspart Eltern unnötige Wege, entlastet die Leitungskräfte in den Einrichtungen und unterstützt dieVerwaltung im Prozess der bedarfsgerechten Planung.

[Einklappen]

Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserung mit Kibeka- online. Sie wolle aber auch die Vergabe zentralisieren und steuern. Nur dann habe jedes Kind die gleiche Chance für Gerechtigkeit von Anfang an. Sie betont, dass sie nicht das System der Auswahl zwischen Eltern und Einrichtungen aushebeln wolle, Eltern könnten auch weiterhin ihre Wünsche angeben, wie auch die Einrichtungen. Man wolle die Vergabe unter Einbeziehung aller Fakten, aber nicht ausschließlich über die Kindertagesstätten.

B90/Grüne erklären, zentral sei ein viel diskutiertes Wort. Hier gehe es um ein beidseitiges Vertragsverhältnis. Sowohl die Eltern, als auch die Kindertagesstätten müssten sich gegenseitig wollen. Eine zentrale Vergabe nehme die Freiheit der Auswahl. Man wolle weder den Einrichtungen noch den Eltern die Entscheidung nehmen. Die eben präsentierte Vergabeplattform sei hinreichend, auf diese solle man sich zunächst konzentrieren.

Die CDU-Fraktion schließt sich an. Die Wahl der KiTa sei eine wichtige und hochemotionale Entscheidung. Alleine die Vorstellung einer Zuteilung werde bei jenen, die sich bewusst eine Kita auswählen keine Sympathie erwecken. Nach dem ersten Schritt der höheren Transparenz bleibe ein persönliches Gespräch extrem wichtig.

Zustimmung SPD:
Ablehnung: CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, WfK
Enthaltung: AfD-Fraktion
Abwesend: FDP + Freie Wähler + Piraten

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4. Fachkräfte in der frühkindlichen Bildung

Anfrage AfD-Fraktion 101.18.1866

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie viele Kindertageseinrichtungen gibt es aktuell in der Stadt Kassel und wie viele fallen davon auf welche Träger?

lnsgesamt gibt es 54 Kitaträger in Kassel, die insgesamt 147 Einrichtungen betreiben. Neben der Stadt Kassel mit 34 Einrichtungen (davon 5 mit ausschließlich Hortbereuung) gibt es 53 Freie Träger:

  • größter freier Träger: ev. Stadtkirchenkreis mit 18 Einrichtungen, davon 1 Hort
  • Kleine Stromer: 14 Einrichtungen, davon 1 Betriebskita und 2 ,,reine” Horte
  • 8 Katholische Kitas, eine wird von den Sozialen Werken St. Vinzenz betrieben; bei denen anderen ist die jeweilige Kirchengemeinde der Träger; 2 davon bei St. Elisabethgemeinde (also 7 Träger); Dachverband: Caritas
  • lmpuls mit 8 Kitas, davon 3 Betriebskita und 1 ,,reiner” Hort
  • AKGG mit 6 Kitas
  • Montessori mit 5 Kitas
  • die Kleinen Räuber mit 4 Kitas, davon 2 Betriebskita
  • 3 Kitas mit je 3 Einrichtungen:
    Kindergemeinschaft Heilhaus
    Hessisches Waisenhaus
    Diakonissenhaus (Stiftung Kurhessisches Diakonissenhaus)
  • 4 Träger mit je 2 Einrichtungen:
    IAKCHOS
    KIeine Entdecker
    Studierendenwerk
    Verein Freie Waldorfschule (Kita * Hort) 1
  • 33 Träger, die nur eine Einrichtung betreiben, davon 4 Horte und die Betriebskita der GNH

Besondere Teilmengen in der Trägerlandschaft

  • Betriebskitas:
    5 Träger betreiben 8 Betriebskitas (Kleine Räuber, Kleine Stromer, lmpuls, educcare, GNH); bis auf GNH (und zukünftig educcare – hier Iaufen die ehemals 5 Belegplätze zum Sommer aus) haben die Träger sowohl Betriebskitas als auch öffentliche Kitas
  • DAKITS:
    lm Trägerverband sind insgesamt 35 Einrichtungen organisiert. Vor allem die kleinen Träger mit nur einer oder zwei Einrichtungen.
    Es gibt jedoch 4 Träger mit einer Einrichtung, die nicht bei DAKITS organisiert sind (Fröbelseminar, educcare, evg. Kinderspielkreis, AWO).
  • Außerdem sind einige größere Träger bei DAKlTS organisiert:
    Die Kleinen Räuber mit 4 sowie Montessori mit 5 Einrichtungen.

2. Wie viele pädagogische und wie viele nichtpädagogische Fachkräfte sind in den unter 1. genannten Kindertageseinrichtungen aktuell beschäftigt? (Bitte bei den nichtpädagogischen Fachkräften nach ihrer Funktion bzw. Tätigkeit aufschlüsseln, z.B. technisches Personal)

Diese Frage kann nur für die städtischen Einrichtungen beantworten werdenl
Momentan sind 673 Beschäftigte im pädagogischen Bereich der städtischen Kindertagesstätten tätig. Davon absolvieren

  • 31 Personen ihr Anerkennungsjahr zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin bzw. als Erzieher,
  • 49 Personen nehmen an der pr:axisintegrierten Ausbildungsform zum Berufsabschluss als Erzieherin bzw. Erzieher teil,
  • 30 Personen werden im Rahmen des Freiwilligen Sozialen iahres in den städt. Kindertagesstätten beschäftigt und
  • 24 Personen werden im Rahmen der Fachoberschule und Ausbildung zur Sozialassistentin /zum Sozialassistenten beschäftigt.
  • Darüber hinaus sind aktuell noch 19 Beschäftigte im haushaltswirtschaftlichen Bereich der städtischen Kindertagesstätten tätig.

3. Wie stellt sich die Altersstruktur der pädagogischen Fachkräfte in den unter 1. genannten Kindertageseinrichtungen in der Stadt Kassel aktuell dar und welcher Fachkräftebedarf kann für die kommenden Jahre daraus abgeleitet werden?

Altersbedingte ausscheidende Mitarbeitende in den nächsten 4 Jahren:

  • 2021: 3 (davon 2 Leitungskräfte)
  • 2022: 2 (2 Leitungskräfte)
  • 2023: 11 (davon 3 Leitungskräfte)
  • 2024: 14 (davon 3 Leitungskräfte)

Eine umgehende Nachbesetzung der Stellen ist vorgesehen und erfolgt in der Regel durch die Übernahme von Auszubildenden

4. Welchen zeitlichen Umfang nehmen aktuell Tätigkeiten, welche nicht im direkten Zusammenhang mit der pädagogischen Betreuung am Kind stehen, an der Gesamtarbeitszeit von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen ein?

Grundsätzlich stehen alle Tätigkeiten, die von den o.a. Mitarbeitenden ausgeführt werden im direkten Zusammenhang mit der pädagogischen Arbeit am Kind. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten werden von o.g. Personen auch übernommen, da das Verpflegungskonzept der städt. Einrichtungen eine Catering-Verpflegung ist. Der zeitliche Umfang kann nicht klar definiert werden.

5. Welche dieser Tätigkeiten erfordern keine pädagogische Ausbildung und können von anderen nichtpädagogischen Fachkräften übernommen werden?

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten könnten nichtpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden. Ebenso könnten im Bereich der Leitungstätigkeiten zu Übernahme von Administrativem (2.8. Erstellung von Statistiken, Briefverkehr, Abfragen u.ä.) Verwaltungsfachkräfte eingesetzt werden.

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5. Schüler mit Migrationshintergrund 101.18.1869

Anfrage AfD-Fraktion

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Wir fragen den Magistrat:
1. Wie hoch ist der absolute und prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den jeweiligen Schulen in den Stadtteilen Kassel nach Grundschulen aufgeschlüsselt?

Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund wird durch das Amt für Schule und Bildung bei der jährlichen Statistikabfrage nicht erfasst. Aus diesem Grund erfolgt hier eine Übersicht der Schülerinnen und Schüler nach der Staatsangehörigkeit.

Stand: 01.11.19

Schulform/Schule SUS deutsche
Staatsangeh.
SUS ausl.
Staatsangeh.
SUS gesamt Quote %
Ausl. SUS
Grundschulen
Am Heideweg 279 20 299 6,69
Am Lindenberg 169 72 241 29,88
Am Wall 70 213 283 75,27
Am Warteberg 122 67 189 35,45
Auefeldschule 178 45 223 20,18
Bossental 145 20 165 12,12
Brückenhof/
Nordshausen
241 80 321 24,92
Carl -Anton- Henschel -Schule 142 295 437 67,5
Dorothea -Viehmann-Schule 259 53 312 16,99
Eichwäldchen 125 8 133 6,02
Ernst-Leinius-Schule 145 86 231 37,23
Fasanenhofschule 154 55 209 26,32
Fridtjof-Nansen-Schule 195 60 255 23,53
Friedrich-Wöhler-Schule 178 25 203 12,32
Harleshausen 216 33 249 13,25
Herkulesschule 176 18 194 9,28
Hupfeldschule 152 49 201 24,38
Junfernkopf 226 46 272 16,91
Kirchditmold 242 42 284 14,79
Königstor 143 54 197 27,41
Losseschule 64 118 182 64,84
Schenkelsberg 171 88 259 33,98
Unterneustädter Schule 147 85 232 36,64
GS Waldau 248 76 324 23,46
Wolfsanger/
Hasenhecke
220 25 245 10,2
SUS
Grundschulen gesamt
4407 1733 6140 28,22

2. Wie hoch ist der absolute und prozentuale Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund in den jeweiligen Schulen in den Stadtteilen Kassels nach weiterführenden Schulen aufgeschlüsselt?

Stand 1.11.2019

Schulform/Schule SUS deutsche
Staatsangeh.
SUS ausl.
Staatsangeh.
SUS gesamt Quote %
Ausl. SUS
Gesamtschulen
Carl-Schomburg-Schule 320 297 617 48,14
Georg-August-Zinn-Schule 298 254 552 46,01
Heinrich-Schütz-Schule 892 181 1073 16,87
Johann-Amos-Comenius-Schule 415 147 562 26,16
Reformschule 508 13 521 2,5
Offene Schule Waldau 777 122 899 13,57
Schule Hegelsberg 231 283 514 55,06
SUS Gesamtsch. gesamt 3441 1297 4738 27,37
Schulform/Schule SUS deutsche
Staatsangeh.
SUS ausl.
Staatsangeh.
SUS gesamt Quote %
Ausl. SUS
Gymnasien
Abendgymnasium 135 70 205 34,1
Albert-Schweitzer-Schule 1030 49 1079 4,54
Friedrichsgymnasium 796 59 855 6,9
Goethe-Gymnasium 885 130 1015 12,81
Jakob-Grimm-Schule 556 20 576 3,47
Wilhelmsgymnasium 1043 55 1098 5,01
SUS Gymnasien gesamt 4445 383 4828 7,93
Schulform/Schule SUS deutsche
Staatsangeh.
SUS ausl.
Staatsangeh.
SUS gesamt Quote %
Ausl. SUS
Real- und Mittelstufenschulen
Luisenschule 469 57 526 10,84
Valentin-Traudt-Schule 327 308 635 48,5
SUS Real-/Mittelstufenschule
Gesamt
796 365 1161 31,44
Schulform/Schule SUS deutsche
Staatsangeh.
SUS ausl.
Staatsangeh.
SUS gesamt Quote %
Ausl. SUS
Berufliche Schulen
Arnold- Bode-Schule 1149 261 1410 18,51
Elisabeth-Knipping-Schule 1682 417 2099 19,87
Friedrich- List-Schule 759 110 869 12,66
Martin-Luther-King-Schule 1641 126 1767 7,13
Max-Eyth-Schule 1778 212 1990 10,65
Oskar-von-Miller-Schule 1861 312 2173 14,36
Paul -Julius-von- Reuter-Schule 1579 262 1841 14,23
SUS Berufliche Schulen gesamt 10449 1700 12149 13,99
Schulform/Schule SUS deutsche
Staatsangeh.
SUS ausl.
Staatsangeh.
SUS gesamt Quote %
Ausl. SUS
Förderschulen
Alexander-Schmorell -Schule 175 37 212 17,45
August-Fricke-Schule 139 39 178 21,91
Osterholzschule 29 15 44 34,09
Pestalozzischule 69 33 102 32,35
Wilhelm-Lückert-Schule 168 19 187 10,16
SUS Förderschulen gesamt 580 143 723 19,78

Die Fraktion B90/Grüne wirft ein, dass es in den letzten Tagen HNA Beilagen gegeben habe, die an unangenehme Diskussionen aus den Neunzigerjahren erinnert hätten. Der Redner selbst habe der Definition nach einen Migrationshintergrund, auch wenn sein Umfeld das eher nicht so wahrnehme. Es gebe zwar Herkunft, aber auch Heimat. Er fragt sich, wie vielen der Kinder aus der Zusammenstellung es ähnlich geht und bittet darum mit den Zahlen verantwortlich umzugehen.

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6. Zeitarbeit und Befristungen in Kitas

Anfrage Kasseler Linke 101.18.1887

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Die Fraktion der Kasseler Linken hat einen Fragenkatalog mit neun Fragen an den Magistrat mit der Bitte um schriftliche Beantwortung gesandt. Für die Fragen ergeben sich folgende Antwortvorschläge:

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Beschäftigte haben 2016, 2017, 2018 und 2019 in städtischen Kitas über Zeitarbeitsfirmen ausgeholfen?

Keine, da wir die Möglichkeit, Leiharbeitende einzusetzen, bisher nicht nutzen.

2.Wie viele Beschäftigte arbeiten in städtischen Kitas im Bereich Hauswirtschaft?

Aktuell sind noch 19 Beschäftigte im hauswirtschaftlichen Bereich der städtischen Kindertagesstätten tätig.

3.Wie viele Beschäftigte wurden in diesem Bereich seit 2017 eingestellt?

Keine, da entstehende Vakanzen aufgrund eines städtischen Handlungskonzeptes seit Ende 2007 nicht durch die Einstellung von Personal, sondern durch die Vergabe an externe Dienstleistende gedeckt werden.

4.Wie viele Beschäftigte arbeiten in diesem Bereich mit befristeten Verträgen?

Alle 19 Beschäftigte stehen in unbefristeten Arbeitsverhältnissen zur Stadt Kassel.

5.Wie ist die tarifliche Bezahlung von kommunal beschäftigten HauswirtschafterInnen?

Die Beschäftigten erhalten ein Tabellenentgelt aus der Entgeltgruppe 2ü des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

6.Wie viel wird Zeitarbeitsfirmen pro Stunde für den Einsatz in städtischen Kitas bezahlt?

Entfällt (siehe Antwort 1)

7.Wie viele ErzierherInnen arbeiten derzeit in städtischen Kitas?

Zurzeit sind 673 Beschäftigte im Erziehungs- bzw. pädagogischen Bereich der städtischen Kindertagesstätten tätig. Hiervon befinden sich 31 Personen im Anerkennungsjahr zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin bzw. Erzieher und 49 Personen in der praxisintegrierten Ausbildungsform zum Berufsabschluss als Erzieherin bzw. Erzieher.

8.Wie viele ErzieherInnen in städtischen Kitas haben in Kassel befristete Arbeitsverträge?

Derzeit beschäftigen wir 77 Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen von befristeten Arbeitsverhältnissen.

9.Wie war am Stichtag 01.09.2020 der Stellenbesetzungsgrad in den Kitas?

An diesem Stichtag waren 98,92 % des für das aktuelle Kindergartenjahr ermittelten Bedarfs an Erziehungs- bzw. pädagogischem Personal der Kindertagesstätten besetzt.

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7.Chancengleichheit bei der Kitaplatzvergabe

Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1905

Der Antrag wird abgesetzt, da er zunächst im Jugendhilfeausschuss behandelt werden muss.

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8. Fördervolumen Digitalpakt

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1909

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie hoch ist das mögliche Fördervolumen für die Stadt Kassel als Schulträger im Rahmen des Digitalpakts?

Antwort: Für die Umsetzung des Digitalpakts Schule 2019 — 2024 stehen der Stadt Kassei insgesamt 16.229.957 € zur Verfügung (Bundeszuschuss 12.171.957 €, Zuschuss des Landes Hessen 2.029.000 E, Kofinanzierung Stadt Kassel 2.029.000 €.)

2.In welcher Höhe wurden von der Stadt Kassel als Schulträger bereits Anträge zur Umsetzung des Digitalpakts Schule 2019-2024 gestellt?

Antwort: Es wurden Stand 28.10.2020 bisher zwei Anträge in Höhe von 421.000 € gestellt (ein
Einzelantrag und ein Sammelantrag für 5 Schulen)

3.Wie viele Anträge davon wurden bereits bewilligt?

Antwort: Mit Veröffentlichung auf der Förderliste des Landes Hessen am 11.9.2020 wurden alle gestellten Anträge für die 6 Schulen bewilligt

4.Für welche förderfähigen Projekte gem. Förderrichtlinie wurden die Mittel überwiegend beantragt?

Antwort: Die Mittel des Digitalpakts Schule sind in erster Linie zum Ausbau der digitalen Infrastruktur vorgesehen. Die Stadt Kassel geht bei der Beantragung schrittweise vor. Nach Ausleuchtung durch Fachfirmen und Kostenermittlung für den Aufbau der WLAN Infrastruktur wird im ersten Schritt für jede Schule der notwendige Ausbau zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulgebäuden beantragt. Das beinhaltet die Durchführung von Verkabelungsarbeiten mit begleitenden Brandschutzmaßnahmen mit dem Ziel, zu einem späteren Zeitpunkt flächendeckendes WLAN in einem Breitbandnetz zur Verfügung zu steilen. In einem zweiten Schritt wird dann die dafür notwendige aktive WLAN-Technik beantragt (Accesspoints, Switche, Server usw.) Eine vorhandene WLAN- Infrastruktur ist nach Förderrichtlinie 5 2 Abs. 6 teilweise Voraussetzung für die im dritten Schritt geplante Ausstattung mit Technik nach Medienkonzept der Schule. Die bisher beantragten Mittel wurden ausschließlich für den ersten Schritt an diesen 6 Schulen, d.h. die Verbesserung der digitalen Vernetzung in den Schulgebäuden, beantragt.

5.Sind im Schulträgerbereich bereits weitere Projektanträge in 2020 und 2021 vorgesehen?

Antwort: Ja

6.Wenn ja, welche?

Antwort: Um das Förderkontingent voll auszuschöpfen, müssen alle Projektanträge bis 31. Dezember 2021 bei der Wi-Bank vorliegen. Ziel ist es, die bei Frage 5 genannten Schritte 1 und 2 für alle Kasseler Schulen bis zum Herbst 2021 bezüglich der Beantragung abgeschlossen zu haben, um für die dann zur Verfügung stehenden Restfördermittel noch die im dritten Schritt geplanten Ausstattungsanträge stellen zu können. Die Fördermittel müssen bis zum Stichtag 30. Juni 2025 abgerufen und bis zum 31.12.2025 abgerechnet werden.

Diskussion:

Die CDU-Fraktion erklärt, sie habe einige Nachfragen:

  • zu Frage 2 möchte sie wissen, welche 6 Schulen gemeint seien, und warum nur 6?
  •  Wie geht es mit der Fortbildung der Lehrer weiter? (Man wisse, das sich bei diesem Thema Kompetenzen von Land und Kommune überschneiden)
  • Wie soll der IT Support sichergestellt werden? Im Moment werde die Aufgabe von Lehrerkräften übernommen, die dafür in geringem Maße Entlastungsstunden bekämen. Eine Erhöhung der Entlastungsstunden sei ausgeschlossen, dafür gebe es keine Ressourcen. Eine sinnvolle Lösung könnte es sein, Personen vom freien Markt heranzuziehen, Techniker:innen, die in einer Pool-Lösung für mehrere Schulen arbeiteten. Die Entlastungsstunden für Lehrkräfte seien zu teuer und nicht ausreichend vorhanden.
  • Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Land? Welche Ideen zur Lösung gibt es?

Die Schuldezernentin entgegnet, die Namen der Schulen würden nachgereicht.

  • Die Zahl der Anträge spiegele nicht den Fortschritt in der Abarbeitung des Digitalpakts wider. Man stelle Anträge erst dann, wenn tatsächlich der Arbeitsschritt dran sei (just in Time). Theoretisch könnte man zwar auch alles auf einmal beantragen, man würde dann aber eventuell später merken, dass man andere Dinge brauche. Das Geld gehe dabei nicht verloren.
  • Mittlerweile gebe es mindestens 3 weitere Anträge.
  • Es gebe teils bürokratische Hürden mit der Wii Bank und dem Land, was zu Verzögerungen geführt habe.
  • Für die Fortbildung sei das Land zuständig, dazu könne sie keine Aussage machen. Der Support sei auch ständiges Thema zwischen Städtetag und Land. Das Land könne gerne Leute anstellen, auch andere als Lehrer. Aufgabe der Stadt sei das nicht. Bei den Lehrer-endgeräten gehe es nicht ohne entsprechenden Support, die Vorstellungen von Land und Kommunen lägen aber noch weit auseinander, in den Gesprächen sei man erst am Anfang.
  • Die Amtsleiterin ergänzt, dass man jeweils Firmen brauche und Ausschreibungen machen müsse, deshalb arbeite man in handhabbaren Päckchen. Bestellungen von Endgeräten seien zum jetzigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, das wäre fatal im Hinblick auf die Schnelligkeit des digitalen Fortschritts. Erst müsse die Infrastruktur stehen.

Der CDU-Fraktion reicht die Antwort, speziell zum Support, nicht. Es reiche nicht zu sagen, das sei nicht Aufgabe der Stadt, die Schuldezernentin solle konkretisieren, was zwischen Städtetag und Kommune besprochen werde welche Lösungsansätze infrage kämen.

Die Schuldezernentin zeigt sich verwundert über die Zielrichtung der Fragen. In ihrer Funktion schaue sie auch auf die Finanzen der Stadt Kassel. Es sei nicht ihre Aufgabe dem Land entgegenzukommen.

Die Amtsleiterin ergänzt, man habe ein Konzept für ein pädagogisches Netz aufgesetzt, mit möglichst supportarmen Strukturen. Man setze auf einheitliche Systeme, Warenkorb, Ticketsystem, sodass man mit einem überschaubaren Anteil an Menschen die Arbeit bewältigen könne. Das sei der Teil, den der Schulträger übernehmen könne. Es sei die Frage, was das Land für den Support tun könne.

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9. Maskenpflicht im Unterricht

Anfrage AfD-Fraktion  101.18.1917

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Wir fragen den Magistrat:
Welche Zahlen liegen inzwischen von Schülerinnen und Schülern vor, die durch die Maskenpflicht z. B. den Unterricht wegen Übelkeit oder Ähnlichem (vorzeitig) verlassen mussten?

Information des Hessischen Kultusministeriums:
https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen#Sind%20beim%20Tragen%20einer%20Mund-Nasen-Bedeckung%20Tragepausen%20nötig?

Ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gesundheitsschädlich? Nein. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt nicht gesundheitsschädlich. Die verwendeten Stoffe sind luftdurchlässig, sodass genügend Sauerstoff durchdringen kann. Weder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) weisen auf eine mögliche COz-Gefährdung durch das Tragen einer Alltagsmaske hin.

Sind beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Tragepausen nötig?
Ja. Ausreichende Atempausen, in denen keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, werden ausdrücklich empfohlen (etwa während der Pausen an einer wenig frequentierten Stelle auf dem Schulhof).”

Die AfD-Fraktion moniert, die Antwort der Dezernentin fiele erstaunlich kurz und knapp aus. In der Presse habe man Anderes gelesen. Natürlich könne es sein, dass Kassel die goldene Ausnahme sei. Es sei jetzt wichtig das Pädagog:innen genau zuhörten, sollten Schüler:innen, auch ohne Attest, auf sie zukommen und deren Probleme ernst nehmen.

Die SPD-Fraktion entgegnet, sie kenne keine Fakten zum Thema aus Kassel. Bei Operationen oder im Handwerk sei es vollkommen normal 8 Stunden Masken zu tragen, da frage niemand nach. Auf reine Spekulation habe man keine Lust.

Die AfD-Fraktion erklärt, sie nehme die SPD beim Wort, sollten die ersten Fälle eintreten. Masken seien gesundheitsschädlich.

Der Vertreter der CDU Fraktion entgegnet, er kümmere sich um jedes Kind. Es gebe extrem viele, unterschiedliche Gründe, warum Kindern vormittags übel werden kann. Er fügt an, er fände es schlimmer, wenn aus Kassels Schulen nur ein Kind den Unterricht infiziert verlassen müsse, weil keine Masken getragen worden seien.

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10. Schulsozialarbeit und Inklusion während der Pandemie

Anfrage Kasseler Linke 101.18.1918

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Wir fragen den Magistrat:
1.Wie viele Schulsozialarbeiter*innen sind momentan je beider Stadt Kassel, bei ihren Gesellschaften und bei Dritten, beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Trägern)?
2.Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht das (aufgeschlüsselt nach Trägern)?

Antwort:
Im Bereich Ganztag an Grundschulstandorten sind insgesamt 19 Schulbezogene Sozialarbeiter *innen beschäftigt. Arbeitgeber für alle Schulbezogenen Sozialarbeiter*innen an Grundschulstandorten ist die StadtBild gemeinnützige GmbH. Sie ist eine 100-prozentige Tochter der JAFKA gemeinnützige GmbH; diese ist wiederum eine 100-prozentige Tochter der Stadt Kassel. Die Fachaufsicht verbleibt bei der Stadt Kassel. Die Teamleitung ist im Amt für Schule und Bildung angesiedelt.

An 17 Grundschulstandorten mit Ganztagsangeboten sind aktuell insgesamt 13,83 VZÄ Schulbezogene Sozialarbeit eingesetzt (inkl. 0,83 VZÄ Schulbezogene Sozialarbeit standortübergreifend für das Projekt Ganztagsbolzer).

Schulbezogene Sozialarbeit an Grundschulen über das Amt für Schule und Bildung:

Grundschule VZÄ
Grundschule am Heideweg 0,8
Unterneustädter Schule (2 Standorte, 2 Mitarbeiterinnen) 1
Hupfeldschule 0,8
Ernst-Leinius-Schule 0,8
Fasanenhofschule 0,6
Fridtjof-Nansen-Schule 0,8
Friedrich-Wöhler-Schule 0,8
Grundschule Königstor 0,6
Schule Schenkelsberg 0,8
Grundschule Bossental 0,6
Losseschule 0,6
Schule Brückenhof-Nordshausen 0,8
Schule Am Wall 0,8
Valentin-Traudt-Schule 0,8
Grundschule Waldau 0,8
Am Lindenberg 0,8
Carl- Anton- Henschel Schule 0,8
Schulbezogene Sozialarbeit Projekt Ganztagsbolzer (standortübergreifender Einsatz) 0,83
Alle Standorte 13,83

Das Jugendamt der Stadt Kassel beschäftigt 9 Mitarbeiter*innen an 6 weiterführenden Schulen. Dies entspricht 6,75 Vollzeitäquivalenten. Des Weiteren werden zwei Mitarbeiter*innen in Trägerschaft der Stadtbild gGmbh fachlich begleitet.

Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen über das Jugendamt:

Name der weiterführenden Schule Schuljahr 2019/20 Stunden/Vollzeitäquivalente
Mittelstufenschulen Stadt Kassel
Valentin-Traudt-Schule 29,25 (0,75) + 30,0 (0,75) Stadtbild gGmbH
Realschulen Stadt Kassel
Luisenschute 19,5( 05) Stadtbild gGmbH
Gesamtschulen Stadt Kassel
Carl-Schomburg-Schute 58,5 (1,5)
Georg -August-Zinn-Schule 58,5 (1,5)
Heinrich-Schütz-Schule
Johann-Amos-Comenius-Schule 29,25 (0 75)
Offene Schule Kassel-Waldau 58,5 (1,5)
Reformschule
Schule Hegelsberg 29,25 (0, 75)
Gymnasien Stadt Kassel
Albert-Schweitzer-Schule
Friedrichsgymnasium
Goethe-Gymnasium
Jacob-Grimm-Schule
Wilhelmsgymnasium
Alle Standorte 6,75 VZÄ+1,25 VZÄ Stadtbild GmbH

3.Wie hat sich die Corona-Pandemie auf die Beschäftigungssituation von Schulsozialarbeiter*innen ausgewirkt, etwa durch nicht verlängerte Verträge oder erschwerte Bewerbungsbedingungen?

Antwort: Es gab keine Auswirkungen auf die Einstellungssituation der über das Amt für Schule und Bildung betreuten Mitarbeiter*innen. Arbeitsbedingungen, die erschwerend wirken, ergeben sich vor allem aus der Veränderung des offenen Ganztagssystems in ein Ganztagsangebot mit festen Kindergruppen bei gleichbleibender personeller und räumlicher Ressource. Alle Mitarbeiter *innen. der Kommunalen Schulsozialarbeit des Jugendamts befinden sich in unbefristeten Arbeitsverhältnissen oder in einer Befristung durch Elternzeit, dementsprechend sind ebenfalls keine pandemiebedingten Auswirkungen spürbar. Die Stellen in Trägerschaft der Stadtbild gGmbh sind pandemieunabhängig

4.Wie hat sich die Tätigkeit von Schulsozialarbeiter*innen durch die Pandemie geändert, während der Zeit des Lernens auf Distanz und seit dem Endeder Sommerferien?

Antwort: Das Aufgabengebiet der Schulbezogenen Sozialarbeit ist das gleiche geblieben, allerdings ergeben sich Änderungen in Bezug auf die Tätigkeiten im Ganztag durch die veränderte Angebotsstruktur:

  • Während der Zeit des Lernens auf Distanz war das Team Schulbezogene Sozialarbeit teilweise im Homeoffice konzeptionell und administrativ (Planung und Organisation der Notbetreuung) sowie teilweise am Schulstandort selbst (Notbetreuung) tätig. Eine große Herausforderung war es, zu allen Familien und Schüler *innen Kontakt zu halten. Es entstanden Telefonsprechstunden, es wurden Wochenbriefe verfasst und versendet und die digitale Vernetzung ausgebaut.
  • Seit dem Beginn des neuen Schuljahres besteht die größte Veränderung und Herausforderung in der Planung, Organisation, Konzeptionierung und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit auf Grundlage der sich stetig weiterentwickelnden Corona- bedingten Maßnahmen und Verordnungen des Landes Hessen.
  • Veränderung des bisher offenen Ganztagskonzeptes zu einem Angebot mit festen Gruppenstrukturen, ohne AG-Angebote, mit festen Essenszeiten etc.
  • Der Kontakt zu den Kindern begrenzt sich auf eine feste Klassengruppe.
  • Die Kommunikation zu den Eltern ist erschwert, da es weniger Kontaktmöglichkeiten gibt (Elterncafés, Elternabende etc.)
  • Anhalten der Schülerinnen und Schüler, auf die Hygienemaßnahmen zu achten (Maske tragen, Abstände einhalten, Hände waschen etc.) nahmen viel Raum ein.
  • Qualitativ hochwertiges pädagogisches Arbeiten ist aktuell stark erschwert und kann unter den aktuellen Einschränkungen kaum stattfinden.

Die Handlungsschwerpunkte und Leitlinien Kommunaler Schulsozialarbeit gemäß ihrem Rahmenkonzept wurden und werden auch in der Pandemie durchgehend umgesetzt. Entsprechende Angebote zu Beratung, Prävention und Freizeit wurden konzeptionell je nach Beschulungsmodell und Hygienebedingungen angepasst, für die digitale Umsetzung von Angeboten wurden alle Schulsozialarbeiter*innen bereits während des Lockdowns technisch zusätzlich ausgestattet.

5.Wie beurteilt der Magistrat die momentane Situation der Inklusion in städtischen Schulen und wie hat sich diese durch die Corona-Pandemie geändert?

Antwort: Es gibt hinsichtlich der inklusiven Beschulung derzeit keine besonderen Rückmeldungen oder Fragestellungen seitens der Schulen. Während der Zeit der Schulschließung hat die Unabhängige Beratungsstelle auf Probleme aufmerksam gemacht, die sich insbesondere auf die fehlende Unterstützung durch Teilhabeassistenz bezogen haben. (Wie berichtet in der 37. Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Bildung am 20. Mai d.J., zu den Vorlagen 101.18.1862 und 1864.)

6.Hat sich die Einrichtung von Beratungs-und Förderzentren aus Sicht des Magistrats bewährt, allgemein und bezogen auf die Situation während der Pandemie?

Antwort; Ja. Die Modellregion Inklusive Bildung wird gerade evaluiert. Der Evaluationsbericht wird nach derzeitiger Planung Ende des Jahres vorliegen und den Stand der Umsetzung der inklusiven Bildung in Kassel darlegen.

Die Kasseler Linke wünscht sich weiteren Ausbau der Schulsozialarbeit. Die pädagogischen Herausforderungen seien durch die Pandemie noch gestiegen. Zu Frage sechs fragt sie nach, wann der Evaluationsbericht fertig sei. Die Amtsleiterin erklärt, ein genauer Termin stünde noch nicht fest. Man habe Kollegen ans Gesundheitsamt abgegeben, das habe jetzt Priorität.

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11. Planungsstand Jugendberufsagentur

Anfrage CDU-Fraktion 101.18.1964

Schriftliche Antwort des Magistrats
[Mit automatischer Texterkennung eingescannt. Rechtschreibfehler können sich da eingeschlichen haben.]

Im März 2020 hat die Stadtverordnetenversammlung einstimmig unter der Überschrift „Jugendberufsagentur“ die Erarbeitung eines Konzeptes „für eine rechtskreisübergreifende Kooperation zur beruflichen Orientierung, Vermittlung und Förderung“ beschlossen. Ziel sollte sein, bestehende Angebote zu koordinieren und Beratung, Berufsorientierung, Vermittlung und Förderung von Jugendlichen möglichst aus einer Hand zu ermöglichen.Wir fragen den Magistrat:
1.Wie ist der Planungsstand?
2.Gibt es eine Arbeitsgruppe, mit welchen Beteiligten und seit wann arbeitet sie?

Zur Bearbeitung des Themas wurde vom Oberbürgermeister mit Schreiben vom 16.11.2020 eine Projektgruppe eingerichtet mit dem Ziel, ein Konzept zu erarbeiten, das die rechtskreisübergreifende Kooperation (SGB 11, SGB 111, SGB VIII und SGB XII) strukturell verankert und verbindlich festschreibt. Bereits bestehende Kooperationen und Angebote sollen einbezogen werden. Das Amt für Schule und Bildung übernimmt die Steuerungsverantwortung des Gesamtprojektes. Die Projektgruppe wird geleitet von Frau Katja Schöne, Leiterin der Abteilung Bildungsmanagement und Integration. Die Projektgruppe setzt sich aus Vertreter*innen der Ämter für Schule und Bildung, Sozialamt und Jugendamt zusammen. Als externe Teilnehmer*innen werden Vertreter*innen der Agentur für Arbeit und des Jobcenters eingeladen und um Teilnahme und Mitarbeit gebeten. Die Projektgruppenleiterin ist berechtigt, in Abstimmung mit der jeweiligen Amtsleitung weitere Beteiligte der Ämter hinzuzuziehen, wenn die Erledigung des Auftrages dies erfordert.

3.Wann wird das Konzept der „Jugendberufsagentur“ im Ausschuss vorgestellt, wie im Antrag beschlossen wurde?

Im Sommer 2021.

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11.1 Bericht zur Corona-Situation an Schulen

Die Schuldezernentin erklärt zunächst allgemein, man läge in Kassel mit den Infektionszahlen im Landesdurchschnitt. Die Infektionszahlen seien generell auf eher hohem Niveau und seien durch den Soft-Lockdown nicht runtergegangen, im Gegenteil, man habe eher den Eindruck eines weiteren Anstiegs.

Abgesehen von Gemeinschaftsunterkünften (Pflege, Altenheime und Krankenhäuser) könne man keine Hotspots ausmachen. So sei es auch an den Schulen. Alle seien betroffen, aber meist nur mit Einzelfällen. Meist habe man nach der Quarantäne keine weiteren Fälle, das bestätige, dass im Großen und Ganzen die Hygienekonzepte gut durchgeführt würden und funktionieren.

Man habe den Eindruck, dass es in Schulen sogar möglich sei Ketten zu durchbrechen. Dort könne man gut sagen, wer ein Kontakt erster Kategorie ist und man könne sich gut auf die Angaben der Schulen verlassen. Das heiße aber nicht, dass die Situation unproblematisch sei.

Problematischer jedoch sei der Weg zur Schule oder von der Schule wieder nach Hause. Auch das Zusammenstehen zum Rauchen beispielsweise sei zwar menschlich aber problematisch. Größere Probleme gebe es in den Altersstufen 14-20, an Berufsschulen und Gymnasien. Deshalb sei dort der Wunsch nach Wechselmodell und Distanzunterricht besonders hoch.

Das Gesundheitsamt bekomme von anderen Ämtern Unterstützung und werde weiter Ermittlerteams aufstocken, sonst sei die Nachverfolgung nicht mehr möglich. Die Teams seien nach Schwerpunkten sortiert. Ein Team sei für Schule und Kitas zuständig und sei auch am Wochenende für Schulen erreichbar. Die Schulleitungen seien mittlerweile besser informiert und wüßten, an wen sie sich wenden können. Natürlich entstünden viele Fragen, da jeder Fall ein Einzelfall wäre und man generell keine ganzen Klassen vorsorglich unter Quarantäne stelle. Man halte sich an die Richtlinien des RKI. Solange die Erlass-Lage so bleibt, werde man so weitermachen. Man erwarte eine neue Erlasslage vom Land. Die Infektionszahlen in Nordhessen seien noch anders als in Südhessen, aber man müsse wachsam bleiben.

Wichtig sei ihr, dass die Angebote der Jugendhilfe und Jugendförderung offengeblieben sind (alles, was mit Bildung zu tun hat, dürfe weiter arbeiten). Die Situation sei sehr schwierig für alle, denen es ohnehin nicht so gut geht. Den Mitarbeitenden seien wieder Jugendliche aufgefallen, die hungrig in die Einrichtungen kommen. Man wolle wieder Lunchpakete anbieten.

Eine Gruppe Jugendlicher protestiert auf der Empore. Sie werfen den Ausschussmitgliedern und der Dezernentin vor keine Ahnung von der Situation in den Schulen zu haben und wollen diskutieren. Da dies nicht erlaubt ist, werden sie recht schnell des Saales verwiesen.

Die Schuldezernentin erklärt, sie habe den Jugendlichen Gespräche angeboten. Niemand hätte ein Patentrezept und Schulschließungen fordern, gehe immer schnell. Darunter würden aber auch viele Kinder leiden, die mit dem Distanzunterricht nicht klarkommen. Über das Wechselmodell werde von Land entschieden. In Kassel hätten 2 berufliche Schulen und die Alexander Schmorell Schule einen Antrag gestellt. Für letztere gebe es eine Stellungnahme vom Gesundheitsamt, da dort die Infektionsgefahr bei der Schulbeförderung besonders hoch sei.

Die SPD-Fraktion erklärt, nach der emotionalen Debatte im letzten Schulausschuss sei sie verwundert gewesen, dass das Thema zunächst nicht auf der Tagesordnung gestanden habe. Es werde deutlich, wie wichtig es ist darüber zu reden und den aktuellen Stand zu erfahren. Es gebe Menschen mit Sorgen, Fragen und Forderungen. Dazu gehöre die GEW und der Deutsche Lehrerverband, aber auch die Schüler:innen, die sich jetzt organisiert hätten. Grundsätzlich begrüße sie das Engagement. Man müsse verstehen, dass da aus deren Perspektive viel aufgestaute Unzufriedenheit vorherrsche. Auch die Elternbeiräte hätten Fragen und kämen mit ihren Ideen nicht weiter. Schule leiste im Moment nicht, was sie leisten soll, es gebe viele Probleme und Komplikationen.

Die Schuldezernentin erklärt zur Fridtjof-Nansen-Schule, dass die dort gespendeten Luftfilter nicht für den öffentlichen Bereich zugelassen seien. Die Geräte seien nicht zertifiziert, der Hersteller übernehme ausdrücklich keine Haftung und das könne die Stadt Kassel dann auch nicht, deshalb müssten die Geräte außer Betrieb genommen werden. Sie empfindet es als ärgerlich, dass sich einige Lehrpersonen, wie auch die Schulleitung, nicht an die Richtlinien des Kultusministeriums halte. Es sei riskant so etwas zu dulden. Sie werde erneut zur Fridtjof-Nansen-Schule fahren und den Sachverhalt erklären.
Es stimme auch nicht, dass jetzt mehr Kinder krank würden. Es gebe dieses Jahr sogar weniger Grippefälle in den Schulen, da alle Maske tragen. Man werde nicht krank, weil man friert, sondern aufgrund eines schwachen Immunsystems und Krankheitserregern (Viren, Bakterien). Das seien medizinische Fakten.

Ein Vertreter von B90/Grüne stellt fest, dass sich sehr viele beim Vorschlagen von Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie als Experten fühlten. Die, die in der Verantwortung stehen, müssten allerdings auch dafür geradestehen. Er erläutert kurz die Regeln der Stadtverordnetenversammlung. Die Öffentlichkeit sei zwar zugelassen, der Austausch finde aber nur unten im Saal statt. Man könne zuhören, dabei sein, dürfte sich aber nicht artikulieren. Er hofft, dass es sich nicht um eine geplante Aktion in Absprache mit einem Mitglied des Ausschusses gehandelt habe, das wäre dann Missachtung des Hauses.
Er zitiert den 1. Bürgermeister von Hamburg, der von Haus aus Virologe sei: Die Kinder hätten sich zu Hause oder in den Ferien angesteckt. Das sollte man zur Kenntnis nehmen. Die Pandemie erfordere eine ungewohnte Disziplin von allen. Bei den Luftfiltern dürfe man auch nicht vergessen, dass wirtschaftliche Interessen eine Rolle spielten. Luftfilter seien keine Allheilmittel. Aufgabe der Stadtverordneten sei es in Gesprächen die Entscheidungen zu vermitteln.

Der Vertreter der Fraktion WfK bedankt sich für den Bericht und stellt klar, dass er zu den Schüler:innen keinen Kontakt gehabt habe. Die Regel, dass Gäste sich nicht artikulieren dürfen, würde er zwar am liebsten streichen, eine abgesprochene Aktion sei das aber nicht gewesen. Problematisch sei seiner Meinung nach die Festlegung was gefährlich ist, und was nicht. Schule stelle laut offiziellen Aussagen kein Risiko dar, Restaurants aber schon, obwohl dort mehr Abstand möglich wäre. Daraus entstünde Ärger und Angst. Das sei verständlich. Lehrer:innen und Schüler:innen seien momentan sehr gefordert.
Zu den Luftfiltern an der Fridtjof-Nansen-Schule erklärt er, er habe in dieser Sitzung das erste Mal gehört, dass diese konkreten Geräte nicht zugelassen sind, da sei die Abschaltung folgerichtig. Er vermutet, dass die Schuldezernentin dass auch der HNA so mitgeteilt habe, diese bejaht dies.

Die Kasseler Linke erklärt zunächst, dass niemand die komplette Schulschließung fordere, sondern das Wechselmodell. Dass sich Schüler:innen organisieren sei verständlich, sie weist auf den Schulstreik und eine Instagram Kampagne hin und möchte wissen, wie genau das Verfahren laufe, um das Wechselmodell genehmigt zu bekommen.

Die Schuldezernentin erläutert, das Verfahren an der Alexander-Schmorell-Schule sei ein infektiologisches, deshalb sei das Gesundheitsamt zuständig. Bei den beiden anderen Anträgen handele es sich um ein regelhaftes Verfahren:
Die Schulen müssten ein Modell entwickeln und beschreiben, sowie einen ausführlichen Antrag stellen.
Der Schulträger gebe dann sein o. k. Dann gehe der Antrag an das staatliche Schulamt, welches prüft und dann an das Kultusministerium, welches für die Genehmigung zuständig sei.

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12. Schulerweiterungsbauten

Anfrage B90/Grüne 101.18.1967

Aus Zeitgründen wird der Antrag nicht mehr behandelt