Notizen aus der Stadtverordnetenversammlung, 44. Sitzung, am 2.11.2020 (ohne Gewähr)
- Der Stadtverordnetenvorsteher erklärt, er wolle Tagesordnungspunkt 8 und 9, sowie 12 und 13 gemeinsam behandeln. Die Tagesordnungspunkte 14 und 16 seien von den antragstellenden Fraktion zurückgezogen und Tagesordnungspunkt 26 noch nicht im Ausschuss behandelt worden. Zudem beabsichtige er Tagesordnungspunkt 37 in nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.
- Die CDU-Fraktion beantragt eine gemeinsame Resolution gegen Gewalt mit Tagesordnungspunkt 11 gemeinsam zu behandeln.
Bei Enthaltung von 4 Mitgliedern der AfD-Fraktion, 2 Mitgliedern der Kasseler Linken und Gegenstimmen der Fraktion WfK und einer Person der AfD-Fraktion wird dies so beschlossen. - Die Fraktion B90/Grüne beantragt den Tagesordnungpunkt 17 (Ächtung des N*Wortes) auf Tagesordnung 1 zu behandeln. Den Antrag ohne Debatte zu beschließen werde ihm nicht gerecht. Bei 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung wird dem zugestimmt.
- Der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion gibt eine persönliche Erklärung ab. Die CDU-Fraktion sei in Anbetracht der Tatsache, dass aufgrund der Pandemie das öffentliche Leben stark eingeschränkt sei, gegen den Ablauf der Sitzung in dieser Form. Man habe im Ältestenrat vorgeschlagen auf die Aussprachen zu verzichten oder alternativ alle Tagesordnungspunkte nach Paragraf 51a HGO in den Finanzausschuss zu schieben, der nächste Woche hätte tagen können. Dann hätten sie in einer Sitzung mit 19, statt mit 71 Mitgliedern besprochen werden können. Damit hätten sie sich leider nicht durchsetzen können. Der Stadtverordnetenvorsteher habe eine andere Entscheidung getroffen. Er stellt den Sinn der Absprachen im Ältestenrat infrage. Wenn jeder nur sein eigenes Verständnis vertrete und keine gemeinsame Position gefunden werden könne, könne man das Diskutieren dort auch lassen.
- Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion wählt ebenso den Weg der persönlichen Erklärung, um mitzuteilen, dass die AfD-Fraktion sich im Ältestenrat gegen eine Einschränkung der Demokratie gewandt habe. Aufgrund der Raumgröße/Deckenhöhe in der Stadthalle und der getroffenen Hygienemaßnahmen, sowie der Forschungsergebnisse zu COVID 19 sehe man keinerlei Rechtfertigung für eine Einschränkung der demokratischen Mitbestimmungsrechte. Schon das Ansinnen halte er für einen direkten Angriff auf die Demokratie. Damit schüre man Misstrauen und spalte die Gesellschaft.
- Der Stadtverordnetenvorsteher erwidert, man sei weit entfernt von einer Einschränkung demokratischer Mitbestimmungsrechte. Man habe sich darauf geeinigt die Sitzung so kurz wie möglich zu halten. Anschließend fordert er alle Anwesenden im Raum auf am Platz eine Maske zu tragen, soweit kein ärztliches Attest vorliege. Andernfalls werde er vom Hausrecht Gebrauch machen. Ein Magistratsmitglied (AfD) zieht es vor den Raum zu verlassen.
1. Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilung vor.
2. Vorschläge der Ortsbeiräte
Es liegen keine Vorschläge der Ortsbeiräte vor.
3. Fragestunde
Die nachfolgenden Fragen werden schriftlich beantwortet und der Niederschrift beiliegen.
Die Antworten finden sich hier
4. Wahl eines persönlichen Stellvertreters für ein Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Kassel
Magistratsvorlage 101.18.1876
Zustimmung: SPD, CDU, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion
-> angenommen
5. Wahl als sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Schul- und Bildungskommission
Magistratsvorlage 101.18.1860
Zustimmung: einstimmig.
-> angenommen
6. Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk IV – Kassel-Wehlheiden –
Magistratsvorlage 101.18.1885
Zustimmung: einstimmig.
Enthaltung: AfD-Fraktion
-> angenommen
7. Schaffung von Fahrradfahrspuren auf mehrspurigen Straßen
Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1668
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Ab 1. Juni 2020 wird auf Straßen, die mehr als eine Fahrspur pro Fahrtrichtung aufweisen, die rechte Fahrspur für den Fahrradverkehr ausgewiesen und entsprechend markiert.
+ Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne
Ab 1. Juni 2020 wird auf Straßen, die mehr als eine Fahrspur pro Fahrtrichtung aufweisen, die rechte Fahrspur für den Fahrradverkehr ausgewiesen und entsprechend markiert, sofern die betreffende Straße eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr hat und bisher keine getrennte Führung des Radverkehrs erfolgt, die dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Förderung des Radverkehrs im Gebiet Stadt Kassel vom September 2019 entspricht. Das betrifft beispielsweise die Wilhelmshöher Allee, die Weserstraße und die Ysenburgstraße.
Die Kasseler Linke erklärt, der Antrag habe 2 Facetten. Zum einen bedürfe es mehr Platz für Fuß und Radverkehr um den pandemiebedingt erforderlichen Abstand halten zu können, zudem habe der ÖPNV durch Corona an Attraktivität verloren und man müsse nun schauen, dass Menschen möglichst, statt auf das Auto, auf das Rad umsteigen.
Zum anderen sei die Verkehrswende ein wichtiger Beitrag zur beschlossenen Klimaneutralität 2030. Fahrradspuren seien ein probates Mittel. Die Mutlosigkeit des Dezernenten überrasche angesichts der Tatsache, wie sehr man sich für den Maßnahmenkatalog Radverkehr feiere. Während andernorts Verkehrsgeschichte geschrieben werde – in Berlin, Brüssel, Paris, Rom, London, Athen usw. – und dort Fahrradspuren eingerichtet würden, die zu einer enormen Zunahme des Radverkehrs führten, beharre der Dezernent auf dem Standpunkt die Planungen bräuchten Zeit. Farbe allein sei weder Infrastruktur noch Verkehrswende, noch schütze es Verkehrsteilnehmende. Die SPD sei nicht bereit den Verkehrsraum grundsätzlich umzuverteilen und verstetige die Ungleichheit zwischen den Verkehrsteilnehmenden. Vor der CDU habe man Respekt, sie stehe wie ein Fels in der Brandung zu der Rückständigkeit ihrer veralteten Verkehrspolitik, das sei wenigstens ehrlich, die SPD hingegen tue so, als befände sich Kassel auf einem guten Wege hin zur Fahrradstadt, man müsse jedoch um jedes bisschen kämpfen.
Die CDU-Fraktion erwidert, der Antrag sei ein gutes Beispiel für gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Pop-up Bike Lanes würden andernorts schon wieder abgeschafft, Kassel brauche so was nicht. Wer so umfangreiche Eingriffe in den Verkehr fordere, ohne die negativen Auswirkungen zu bedenken, zeige, dass er die Komplexität von Verkehr nicht verstanden habe. Die Sperrung einer Spur für den Autoverkehr führe zu zusätzlichen Emissionen durch Rückstaus durch Rechtsabbieger, sowie zu mehr Ausweichverkehr in Wohngebiete. Kassel habe keine Umgehungstrassen, deshalb würde der Verkehr über zentrale Knotenpunkte geleitet, dazu kämen 60.000 Pendler. Zwar sei es richtig bei steigendem Radverkehrsaufkommen für sichere Radinfrastruktur zu sorgen, man dürfe dies aber nicht Lobbyisten und Ideologen überlassen. Eine Verdrängung ohne Alternativen sei keine Lösung. Die CDU wolle den Radverkehr in Nebenstraßen vorantreiben und für einen Ausbau des ÖPNV sorgen. Dieser bewege mehr Menschen dazu das Auto stehenzulassen. Viele Pkw-Fahrer nutzten das Auto aus beruflichen Gründen und hätten keine Umstiegsmöglichkeiten auf ÖPNV oder Fahrrad. Eine einseitige Verkehrswende helfe weder den Menschen noch dem Klima.
Die SPD-Fraktion betont, B90/Grüne und die Kasseler Linke würden gerne bei allen mehrspurigen Straßen, einen Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr sperren. Im Antrag aufgeführt seien Wilhelmshöher Allee, Weserstraße und Ysenburgstraße, gemeint wären aber auch zum Beispiel die Kohlenstraße, die Holländische Straße und die Frankfurter Straße. Das müsse man auch klar formulieren. Eine Vertreterin von B90/Grüne habe in einem Ausschuss erwähnt, ihr Ziel sei es, dass in Kassel der Verkehr stillsteht. Das sei weder im Interesse der SPD noch der Mehrheit der Bürger:innen der Stadt. Die SPD stünde hinter den Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs unter ganzheitlichen Aspekten (Fuß, Rad, ÖPNV, Kfz). Sie widerspricht, dass der SPD-Dezernent nicht in die Pötte käme, man habe einen umsetzbaren Plan für die nächsten 5 Jahre, der unter breiter Beteiligung der Stadtgesellschaft erstellt worden sei, den setze man um. Jetzt auf eine Verkehrspolitik von oben herab ohne eine Beteiligung umzusteigen, lehne man ab.
Die Fraktion B90/Grüne erklärt Richtung CDU, dass die Verkehrswende längst im Mainstream angekommen sei und es sich schon lange nicht mehr um eine ideologische Debatte handele. Insbesondere seit Corona seien deutlich mehr Menschen mit dem Rad unterwegs. Das habe auch die Rekordbeteiligung beim Stadtradeln gezeigt. Und diese Menschen täten das Richtige. Radfahren sei gesundheitsfördernd, klimafreundlich, leise und ohne besonderes Infektionsrisiko. Deshalb wolle man unbürokratisch den Flächenbedarf an die Nachfrage anpassen. Man könne temporär Flächen für den Radverkehr durch Baustellenabsperrung reservieren, das hätten viele Städte andere gemacht. Für den Verkehrsdezernent sei das Aktionismus und ja, man wolle mit Aktion die Situation verbessern. Das Gegenteil sei Untätigkeit und das charakterisiere den Dezernenten besser. Die Maßnahmenliste verdanke man nicht ihm, sondern den Aktivisten des Radentscheides, wie auch dem Oberbürgermeister. Anerkennung gebühre auch dem Amtsleiter und der Verwaltung, die viel Arbeit investiert hätten. Die Haltung von SPD und CDU mit Betonung auf die Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer verkenne die Tatsache, dass eine Verkehrswende hin zu mehr Rad- und Fußverkehr nur dann möglich sei, wenn der Autoverkehr Flächen abgebe. Den Antrag der Linken fände man mäßig durchdacht, nicht alle zweispurigen Straßen eigneten sich, man wolle im Einzelfall prüfen.
Die AfD-Fraktion konstatiert, Kassel sei weder Amsterdam, noch Münster, noch Kopenhagen. Die Topografie der Stadt sei nicht fahrradfreundlich, deshalb eigne sich das Fahrrad eher für Sport und Freizeit, aber nicht als Alltagsverkehrsmittel. E-Bikes für schöne Wetterlagen seien nur Wohlhabenderen vorbehalten, deshalb sei kaum Zuwachs zu erwarten. Sollte der Radverkehr ein ähnliches Volumen annehmen, wie der Kfz-Verkehr, könne man die Flächenverteilung überdenken, momentan sei der Antrag aber eher Strukturvandalismus mit vorsätzlich produziertem Dauerstau und zusätzlichen Emissionen. Zudem betrieben die Grünen eine Politik zum Schaden der Autoindustrie und gefährdeten dadurch Arbeitsplätze. Durch Corona habe das Ansinnen noch eine andere Dimension. Menschen, die aufgrund körperlicher Konstitution, Alter und/oder Krankheit nicht Willens oder in der Lage seien Rad zu fahren, sollten daran gehindert werden vom ÖPNV, mit höherem Infektionsrisiko, auf ihr Auto umzusteigen. Der Redner fragt, ob jeder, der als Radfahrer nicht überlebensfähig sei, besser sterben oder andere in Lebensgefahr bringen solle – am Ende solcher menschenverachtender Entwicklung hätten in der Vergangenheit die Euthanasieverbrechen der Nazis gestanden […] Der Stadtverordnetenvorsteher unterbricht den Redefluss und verlangt, diesen Satz zurückzunehmen. Nach mehrfacher Aufforderung nimmt der Redner den Satz zurück und fährt damit fort, dem Vorsitzende der Linken vorzuwerfen, er habe zur Vernichtung des Bürgertums aufgerufen […]. Nach mehrfacher erfolgloser Aufforderung des Stadtverordnetenvorstehers zum Antrag zu sprechen, entzieht dieser dem AfD-Vertreter das Wort.
Der Verkehrsdezernent erklärt, dass die Verkehrswende seit geraumer Zeit sehr emotional diskutiert würde, womit er jetzt aber nicht die Entgleisung des Kollegen der AfD meine, sondern die Kontroverse um die Aufteilung der Verkehrsflächen, um Ziele der Verkehrswende umzusetzen. Man könne sicher darüber diskutieren, warum man nicht schon eher damit begonnen habe, aber in den letzten 3 Jahren habe sein Dezernat viel auf die Beine gestellt und umgesetzt und auch in den nächsten Jahren habe man viel vor.
Zu den Anträgen: würde man diesen zustimmen, würde man über Nacht den Straßenraum neu aufteilen. Zuständig sei dafür aber nicht die Stadtverordnetenversammlung, sondern die Straßenverkehrsbehörde und der Oberbürgermeister. Was hier gefordert werde, sei eine Verkehrswende ohne Bürgerbeteiligung, ohne öffentliche Diskussion in der Stadtgesellschaft. So gehe das nicht. An den demokratisch legitimierten Beschlüssen werde man weiter arbeiten, ad hoc Aktionen lehne man hingegen ab. Diese würden das bisherige Schaffen mit breiter Beteiligung über Ortsbeiräte und Interessenverbände und sorgfältiger Planung und Umsetzung ad absurdum führen. Man wolle die Verkehrswende nachhaltig und mit Akzeptanz der Bevölkerung gestalten.
Abstimmung Änderungsantrag der Fraktion B90/Grüne:
Zustimmung: B90/Grüne, FDP+Freie Wähler+ Piraten (1), WfK (1)
Ablehnung: CDU, SPD, AfD-Fraktion, FDP+Freie Wähler+ Piraten (3), Kasseler Linke (2), WfK (2)
Enthaltung: Kasseler Linken (5)
⇒ abgelehnt
Zustimmung: Kasseler Linke (2), WfK (1)
Ablehnung: Alle übrigen Fraktionen
⇒ abgelehnt
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Die Tagesordnungspunkte 8 und 9 werden gemeinsam aufgerufen.
8. Kohleausstieg Kraftwerk Kassel
Antrag der Fraktion B90/Grüne 101.18.1705 –
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird beauftragt, die Strategie zum Kohleausstieg im Kraftwerk Dennhäuser Straße in Abstimmung mit dem Unternehmen Energie und Wärme in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Energie vorzustellen.
Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Energie.
Zustimmung: SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion (5)
Enthaltung: AfD-Fraktion (1)
-> angenommen
9. Resolution zum Erhalt des Kasseler Kraftwerks
Antrag der AfD-Fraktion –101.18.1821
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich uneingeschränkt für den Erhalt des Kasseler Kraftwerks und die damit verbundenen Arbeitsplätze und die Unabhängigkeit und Sicherheit der Kasseler Energieversorgung ein.Der Einsatz und die Fortentwicklung alternativer Brennstoffe zur weiteren Schadstoffreduktion im Kraftwerksbetrieb, werden von der Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich begrüßt. Das klare Bekenntnis zu einer regionalen Versorgung mit Energie und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Stadt, dürfen jedoch nicht von einem einhundertprozentigen Ersatz des derzeitigen Brennstoffs Kohle abhängig gemacht werden.Der Magistrat wird aufgefordert, der Kraftwerkserhaltung den unbedingten Vorrang vor Schadstoffreduktionsforderungen einzuräumen, die den Bestand des Kraftwerks und die damit verbundenen Arbeitsplätze gefährden könnten. Gleichwohl sind eine umweltschonende Verbrennung und der Einsatz moderner Technik zu fördern.
Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Energie.
Abstimmung im Ausschuss: Zustimmung: AfD-Fraktion, alle übrigen Fraktionen stimmen dagegen
Zustimmung: AfD-Fraktion
Ablehnung: Alle übrigen Fraktionen
-> abgelehnt
Diskussion Zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9:
Die CDU-Fraktion betont, sie sei für den Erhalt des Kasseler Kraftwerks und begrüße die Änderung des Brennstoffes zu Klärschlamm. Sie freue sich auf den Bericht des Magistrats zur Strategie nach 2025 und werde deshalb dem Antrag der Grünen zustimmen. Der Antrag der AfD-Fraktion sei vorsichtig ausgedrückt auf Stammtischniveau, diesen lehne man ab.
B90/Grüne erklären, dass die AfD hier zeige, dass sie eine stete Bremse beim Klimaschutz sei. Ohne die Ausstiegsstrategie überhaupt zu kennen, habe sie diese Resolution verfasst. Ärgerlich sei zudem, dass der Berichtsantrag der Grünen durch die AfD-Fraktion auf Tagesordnung 1 gezogen worden sei, und sich damit verzögert habe.
Der Einstieg in den Ausstieg sei wichtig im Hinblick auf das Ziel 2030 klimaneutral zu werden. Man sei dankbar für die Arbeit der Initiative Kassel kohlefrei, aber auch für das Engagement der städtischen Werke, die ihr Know-how beigesteuert hätten. Die Schäden durch Braunkohleabbau seien enorm. Kein anderer Brennstoff produziere so viel CO2, zudem müssten dem Braunkohletagebau ganze Dörfer weichen. Das sei völlig absurd, auch im Hinblick auf den Ausstieg im Jahr 2038. Man brauche mehr technischen Fortschritt bei der Nutzung neuer Brennstoffe. Klärschlamm sei zudem ein lukratives Geschäft. Die städtischen Werke investierten in eine zukunftssichere Technologie und sicherten darüber Arbeitsplätze.
Die AfD-Fraktion stellt klar, dass ihre Resolution nicht verlange das Kraftwerk ausschließlich mit Kohle zu betreiben, sondern man die Existenz des Karftwerks nicht davon abhängig machen wolle, ob der Umstieg auf neue Brennstoffe zu 100 % gelinge. Zu Klärschlammverbrennung gebe es wenig Praxiserfahrung. Man könne sich nicht zu 100 % auf technische Absichtserklärungen verlassen. Das sei „ideologisch motivierte Konformitätswahrheit“, die über die Hälfte der technischen Realität ausblende. Eine vollständige Klimaneutralität bis 2050 erfordere mindestens einen Aufwand von 7200 Milliarden € und sei praktisch unbezahlbar. Klimaneutralität als Verwirklichungsziel sei deshalb unverantwortlich, auch in Kassel. Der Kohleausstieg dürfe für das Kraftwerk nicht zur Existenzfrage werden.
Die Fraktion FDP+Freie Wähler+Piraten stellt klar, dass hier keine Debatte über einen Beschluss zum Kohleausstieg in Kassel stattfände. Es gehe tatsächlich nur um einen Berichtsantrag. Wie die Grünen schon erwähnt hätten, sei der Kohleausstieg ein gutes Beispiel dafür, wie eine Bürgerinitiative über Verhandlungen mit Stadt und Städtischen Werken zum Erfolg führen kann. Die Novelle der Klärschlammverordnung sei dabei hilfreich gewesen, da die Anforderung der Phosphorrückgewinnung die Stadt unter Handlungsdruck gesetzt habe. Auch bezüglich des Umgangs mit der Asche erhoffe man sich durch den Bericht neue Erkenntnisse. Insofern habe es hier eine günstige Konstellation, die ein schnelles Handeln im Sinne der Klimaziele ermöglicht hat, gegeben. Ein ähnlich schnelles und entschiedenes Handeln wünsche man sich auch für den Antrag „Speicher- und Flexibilisierungsmaßnahmen im Energiesystem der Stadt zu planen und umzusetzen“ und für den Antrag des Klimarats eine Wärmenetzplanung für die Stadt aufzusetzen. Beide Maßnahmen seien für die Energiewende in der Stadt von zentraler Bedeutung. Zum AfD-Antrag erklärt sie, sie sehe die Existenz des Kraftwerks in Kassel durch diese Entwicklung in keiner Weise bedroht, deswegen brauche man auch keine Resolution zu dessen Erhalt.
Die SPD-Fraktion merkt an, dass man jetzt das 3. Mal über das Thema spreche, obwohl es eigentlich andere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Pandemie und Schulen, gäbe. Aber auch in der Pandemie dürfe man Klimaschutz nicht vernachlässigen. Selbstverständlich stimme man dem Berichtsantrag zu. Die Städtischen Werke hätten ein beachtliches Tempo vorgelegt, erst habe man den Ausstieg von 2030 auf 2028 und jetzt auf 2025 vorgezogen. Ein wichtiger Aspekt dabei sei die Sicherung der Arbeitsplätze durch die Umstellung. Die Durchführung eines Bürgerentscheides über das Anliegen der Initiative Kassel kohlefrei sei nun auch nicht mehr nötig. Man habe gemeinsam eine Idee vorangebracht und gemeinsam das Ziel erreicht. Klimaschutz, Arbeitsplatzsicherung und sichere Energieversorgung seien gleichzeitig möglich und auch nötig. Die Resolution der AfD-Fraktion zeige deren rückständiges Denken.
10. Planungen “Logistikzentrum für Atommüll in Würgassen” einstellen!
Antrag der Kasseler Linken 101.18.1721
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Stadtverordnetenversammlung lehnt die Pläne des Bundesumweltministeriums und derbundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) zur Errichtung eines Logistikzentrums für schwach-und mittelradioaktiven Atommüll am Standort Würgassen in unmittelbarer Nähe zu Kassel entschieden ab. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den sofortigen Stopp aller vorbereitenden Maßnahmen.
2.Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert, dass das Verfahren zur Standortauswahl und die gewählten Kriterien nicht transparent und bürgernah vorher diskutiert wurden und dass der zu geringe Abstand zur Wohnbebauung, die schlechten Straßen-und Schienenverbindungen für täglich mindestens 10 Atommüllzüge, die radioaktive Vorbelastung durch den früheren AKW-Standort, der Tourismus, der Naturschutz und die Naherholung im Dreiländereck nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
3.Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert ähnlich wie die Kommunen im Dreiländereck, dass die Stadt Kassel vor vollendete Tatsachen gestellt wurde und dass dieser Standort vom Bund jetzt ohne Vergleich mit anderen möglichen Standorten durchgesetzt werden soll.
4.Ferner kritisiert die Stadtverordnetenversammlung, dass selbst die wenigen Kriterien der Entsorgungskommission des Bundes für die Standortwahl –die Hochwasserfreiheit des geplanten Geländes und die Zweigleisigkeit der Zugstrecke –nicht eingehalten wurden.
5.Auch hält die Stadtverordnetenversammlung den Abstand von 200 bis 300 Metern zur nächsten Wohnbebauung für nicht ausreichend für das bundesweit größte Atommüllbereitstellungslager. Ein unkalkulierbares Risiko ist zudem die Lage in einer militärischen Tiefflugzone.
6.Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die gegründete Bürgerinitiative und fordert die aus der Region gewählten Bundestags-und Landtagsabgeordneten auf, gemeinsam mit den Abgeordneten der anderen beiden betroffenen Bundesländer sich mit Nachdruck dafür einzusetzen und Möglichkeiten auszuloten, wie das Projekt noch verhindert werden kann.
7.Der Magistrat wird beauftragt, nach Maßgabe der vorstehenden Ziffern 1 bis 6 tätig zu werden und die dafür erforderlichen und geeigneten Verwaltungsmaßnahmen einzuleiten. Parallel sind die Erfolgsaussichten und Kosten eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens zu prüfen.
Die Kasseler Linke erklärt zu ihrem Antrag, dass man im März 2011 Zeitzeuge des Reaktorunglücks in Fukushima geworden sei. Infolge seien 8 der 17 deutschen Reaktoren sofort vom Netz genommen worden, alle weiteren würden im Jahr 2022 folgen. Würgassen sei bereits vor 25 Jahren stillgelegt worden, 17 Jahre habe der Rückbau gedauert. Es habe dort 63 Betriebsstörungen, sowie einen Militärflugzeugabsturz in unmittelbarer Nähe gegeben. Das Zwischenlager sei für 5000 Tonnen radioaktives Material geplant, diese sollen dort ab 2027 in 10.000 Fässern konzentriert werden. Die Kosten für die Allgemeinheit lägen bei mindestens 450.000.000 €. Das Zwischenlager solle bis mindestens 2057 bestehen, dann sei geplant die Fässer in Schacht Konrad bei Salzgitter endgelagert werden. Für die Gesellschaft für Zwischenlagerung sei für die Standortsuche die Nähe und Anbindung an Schacht Konrad entscheidend gewesen. Problematisch sehe man die geringe Entfernung (50 km) nach Kassel, die steigende Unfallgefahr durch die Bewegung der Abfälle, die höhere Strahlenbelastung vor Ort, das immer noch bestehende militärische Tieffluggebiet, für das keine Absicherung geplant sei und Gefahren durch Hochwasser und undichte Behältern aufgrund von Kollision. Mit dem Antrag wolle man die Bürgerinitiativen stärken, eine Klage prüfen Und eine klare Haltung gegen Atomkraft zeigen.
Die Fraktion B90/Grüne teilt mit, sie verstehe die Sorgen der Leute vor Ort und sie Standortentscheidung habe nachdenklich gestimmt. Hier gehe es nicht um pro oder kontra Kernenergie – der Ausstieg sei auf 2022 festgelegt, damit sei die Diskussion darüber Geschichte. Jetzt müsse man sich den Tatsachen stellen und Verantwortung für die Folgen übernehmen. Ausschließlicher Widerstand reichen da nicht. Der Antrag der Linken zeige kein konstruktives Handeln. Aus einem Gespräch mit dem BGZ habe man erfahren, dass es darum gehe Just in Time Chargen nach Schacht Konrad zu liefern. Das Zwischenlager führe zu einer Entlastung aller Zwischenlager in Deutschland. Ein Gleisanschluss sei vorhanden, um ein Hochwassergebiet handele es sich nicht, alle Sicherheitsstandards müssten eingehalten werden. Alle anderen Standorte seien noch schlechter geeignet. Es sei Zeit sich aktiv und konstruktiv mit der Problematik des Atommülls zu beschäftigen und es sei besser ihn dort zu lagern, wo mehr Widerstand sei, weil dadurch bessere Sicherheitsstandards durchgesetzt werden könnten.
Die CDU-Fraktion empfindet den Antrag als reinen Schaufensterantrag. Würgassen sei nicht in unmittelbarer Nähe von Kassel, es liege nicht einmal in Hessen. Hier gehe es nur um Panikmache und darum, das eigene Klientel zu bedienen. Die CDU mahnt an, sich um die Probleme in Kassel zu kümmern und nicht um Probleme irgendwo in der Republik.
Die SPD-Fraktion betont, dass die SPD zu Atomkraft eine klare Haltung habe und führt den Atomkonsens im Jahr 2000 als Erfolg der Regierung Schröder und Einstieg in den Ausstieg an. Die Entsorgung bleibe ein Problem, diesem dürfe man sich nicht verschließen, so wie es die Kasseler Linke versuche. Die Standortentscheidung für Würgassen sehe man zwar kritisch und man verstehe das Engagement der Bürgerinitiative vor Ort, dennoch werde man den Antrag ablehnen, denn gerade unter Punkt 7 werde die Kompetenz der Stadtverordnetenversammlung deutlich überschritten. Solche Entscheidungen könnte man hier nicht festlegen.
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten (1), WfK (1)
Enthaltung: AfD-Fraktion (2)
Ablehnung: Alle übrigen Fraktionen
Tagesordnungspunkte 11 und 11.1 werden gemeinsam aufgerufen.
11. Resolution: Demokratische Grundwerte bewahren – politisch motivierte Gewalt verurteilen
Antrag AfD-Fraktion 101.18.1745
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel verurteilt Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung und lehnt darüber hinaus auch jegliche andere Form der Gewaltausübung ab..
Politisch motivierte Straftaten sind eine Bedrohung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung und machen es erforderlich, dass alle demokratischen Kräfte zusammenstehen, demokratische Grundwerte und die Meinungs-und Versammlungsfreiheit verteidigen und deutlich artikulieren, dass jeder, der politisch motivierte Gewalt fördert, begünstigt oder verharmlost, den demokratischen Grundkonsens unseres Staates verlässt.
Satz 1:
Zustimmung: AfD-Fraktion, WfK
Ablehnung: CDU, SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten (3)
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten (1)
-> abgelehnt
Satz 2:
Zustimmung: AfD-Fraktion,
Ablehnung: CDU, SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP+Freie Wähler+Piraten (3), WfK
Enthaltung: FDP+Freie Wähler+Piraten (1)
-> abgelehnt
11.1 Resolution: Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ächten
Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, B90/Grüne, FDP+Freie Wähler+Piraten
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die zunehmende Zahl von Anschlägen in der jüngeren Vergangenheit auf Personen und Sachen sowie auf gesellschaftliche und staatliche Institutionen und Einrichtungen des demokratischen Gemeinwesens, nicht nur in Deutschland, ist Besorgnis erregend. Immer neue Nachrichten über Anschläge auf haupt- und ehrenamtlich politisch Tätige, aber auch auf Privatleute, die ihre politischen Freiheitsrechte selbstverständlich in Anspruch nehmen und ausüben,erschüttern den bislang weitestgehend eingehaltenen demokratischen Grundkonsens der Beachtung demokratischer Spielregeln.Die Kasseler Stadtverordnetenversammlung bekennt sich daher nachdrücklich zu den imGrundgesetz festgeschriebenen freiheitlich-demokratischen Grundwerten, insbesondere zu jenen, die freie politische Debatten im Rahmen der bestehenden Gesetze gewähren und lehnt jede Form von Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ab.Demokratischer Diskurs muss weiterhin unter dem Schutz und der Garantie des Grundgesetzes in der Form stehen, dass politische Auseinandersetzungen ohne die körperliche Beeinträchtigung von Personen und die materielle Beeinträchtigung von Sachen geführt werden können. Alle hiergegen gerichteten Handlungen werden von der Kasseler Stadtverordnetenversammlung weder toleriert noch geduldet.Die Stadtverordnetenversammlung ruft alle, die sich der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetz verpflichtet fühlen, dazu auf, unsere demokratischen Werte zu verteidigen und ächtet jedwede Form von Gewalt gegen die Grundpfeiler unserer Gesellschaftsordnung.
Zustimmung: CDU, SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke (5), FDP+Freie Wähler+Piraten, WfK
Ablehnung: AfD-Fraktion (1)
Enthaltung: AfD-Fraktion (5), Kasseler Linke (2)
-> angenommen
Diskussion Tagesordnungspunkte 11 und 11.1:
Die CDU-Fraktion zeigt sich verwundert darüber, dass sich die AfD-Fraktion nicht zu ihrer eigenen Resolution äußere. Die Antragsstellenden Fraktionen der Gegenresolution, CDU, SPD, B90/Grüne und FDP+Freie Wähler+Piraten hätten äußerste Zweifel an den Formulierungen der AfD-Fraktion aufgrund deren bundesweiten Auftretens. Die AfD polarisiere und vergifte die politische Debatte. Nicht nur der Redebeitrag zu Radspuren zeige, dass ihr Motto Ausgrenzung statt Integration sei, auch die strategische Ausnutzung der Flüchtlingskrise, die Kampagne gegen die Bundeskanzlerin und nicht zuletzt gegen Bildungsprogramme an Schulen, wie zum Beispiel Ausflüge zu Gedenkstätten. Es passe nicht zusammen, wenn sie sich in der Resolution zu Werten bekenne, die Teile der Partei zutiefst ablehnen und bekämpfen. Zudem stehe es der AfD-Fraktion nicht zu, als Beispiel Bedrohungen eines CDU-Kollegen zu nennen. Sie bittet alle Stadtverordneten um Zustimmung für die gemeinsame Gegenversion.
Die SPD-Fraktion ergänzt, sie habe es kaum glauben können, dass eine Partei, deren Geschäftsmodell Ausgrenzung und Aufhetzung ist, hier glaubt, den Stadtverordneten gute Ratschläge geben zu können, wie Debatten zu führen seien. Sie seien es doch, die die politische Debatte auf allen Ebenen bis hinunter in die Kreistage vergifteten. Das sei so, als wenn ein Wolf, der gerade den Hühnerstall leer geräumt hätte, einen Appell für vegane Lebensweise halte. Zudem enthalte die Resolution kein Wort zum Mord an Walter Lübcke, es gehe nur darum, sich selbst als Opfer darzustellen. Von der AfD-Fraktion sei nicht einmal jemand im beratenden Ausschuss aufgetaucht, es gehe nur um politischen Klamauk.
Die AfD-Fraktion entgegnet zunächst, sie sei nicht freiwillig dem Ausschuss ferngeblieben, Der betreffende Vertreter sei verhindert und dessen Vertreter habe sich in Isolation aufgrund eines Kontaktes zu einem Corona-infizierten befunden. Das Stadtverordnetenbüro sei informiert gewesen. Das Maß an Diffamierung hier sei unerträglich. Zum Antrag: zunächst verliest der Vertreter der AfD-Fraktion den Text der Begründung [siehe Link unter Vorlagennummer]. Neben der sehr ausführlichen Berichterstattung über den Mord an Walter Lübcke, den man aufs schärfste verurteile, berichte die Presse eher spärlich über die zitierten Vorfälle [Vandalismus gegen sein Auto usw.] Seine Fraktion wundere sich, dass bei dem Gegenentwurf Gewalt gegen die Grundpfeiler der Gesellschaftsordnung geächtet würden, nicht aber gegen Personen und deren Eigentum. Wie man durch zum Beispiel Riexinger wisse, verstünden nicht alle das gleiche unter den Grundpfeilern der Gesellschaftsform.
Der Redner der Fraktion WfK betont, er habe 1990 einen Eid auf das Grundgesetz abgelegt und sehe sich dem auch immer noch verpflichtet. Was dem Vertreter der AfD-Fraktion passiert sei, hätte jedem politisch Aktiven passieren können, egal aus welchem politischen Lager er kommt. Sachbeschädigung sei nie in Ordnung, die Gewalt sei nicht nachvollziehbar. Die Ereignisse in Frankfurt am Main und Darmstadt mit Angriffen gegen die Staatsgewalt zeigten einmal mehr, wie wichtig Ablehnung von Gewalt sei. Dass die AfD-Fraktion auch einen CDU-Politiker in ihrer Begründung erwähne, sei in Ordnung. Das seien Beispiele, wie mit Stadtverordneten umgegangen werde. Man könne die Resolution auch so unterschreiben. Die Gegenresolution sei mit heißer Nadel gestrickt, weil man einem Antrag der AfD-Fraktion nicht zustimmen wolle, nicht alle Fraktionen seien eingebunden worden. Die Fraktion WfK beantragt die satzweise Abstimmung der AfD-Resolution.
Bündnis 90/Grüne dankt zunächst der CDU-Fraktion für die Initiative zu der Gegenresolution. Ohne die Vorlage der AfD-Fraktion hätte man das, was dort geschrieben stehe, nicht für notwendig gehalten, da selbstverständlich. Auch sie bedauern, dass nicht alle Fraktionen mit auf dem Antrag seien. Man müsse nicht über jedes Stöckchen springen, aber man könne klar sagen, der AfD stehe es nicht zu, eine solche Resolution zu verfassen, Gerade sie habe bei Gelegenheiten, gehetzt und polarisiert. Was dem Vertreter der AfD-Fraktion passiert sei, sei großer Mist, dass wolle man auch nicht kleinreden. Sich hier jetzt aber als Opfer aufspielen erinnere an einen Brandstifter, der nach der Feuerwehr ruft. Würden die Vertreter der AfD ihren eigenen Wortlaut in der Resolution ernst nehmen, müssten sie die Partei verlassen.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten konstatiert, das Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung ein wichtiges Thema sei, auch außerhalb der persönlichen Beispiele. Es sei verstörend, dass man momentan in den USA mit Gewaltausbrüchen rechne, nach einer politischen Auseinandersetzung, die durch Wahlen gelöst werden solle. Verstörend sei auch die Bedrohung von Bürgermeister:innen im ganzen Land. Die Gesellschaft werde immer weiter polarisiert, es werde immer schwieriger ins gemeinsame Gespräch zu kommen . Das sei eine gefährliche Eskalationsspirale. Wichtig sei es das Thema jetzt nicht wegzuwischen, nur, weil die Resolution aus der falschen Ecke komme. Sie dankt der CDU-Fraktion für die Initiative für eine Resolution aus der Mitte, die sich klar gegen Gewalt in der politischen Diskussion ausspreche.
Die Fraktion Kasseler Linke erklärt, die ganze Fraktion werde die Resolution der AfD-Fraktion ablehnen.
Zu der anderen Resolution werde es 2 Enthaltungen geben, der Rest werde zustimmen. Hier sei man leider über das Stöckchen gesprungen. Laut Ältestenrat sei Konsens gewesen, die Stadtverordnetenversammlung möglichst kurzzuhalten und nun werde eine Resolution als Tischvorlage eingebracht. Sie fragt, warum die Kasseler Linke darüber nicht Informiert und gefragt worden sei, ob sie diese mitzeichnen wolle, denn natürlich stimme auch sie den Sätzen zu. Im hessischen Landtag habe man den Anstand gehabt nach den NSU 2.0 Drohmails eine gemeinsame Resolution zu verfassen und alle demokratischen Kräfte mit einzubeziehen, sodass sie wirklich aus der Mitte gekommen sei. Hier habe man die Befürchtung, dass rechts und links gleichgesetzt werde.
Tagesordnungspunkte 12 und 13 werden gemeinsam aufgerufen und diskutiert.
12. Videoüberwachung Obere Königsstraße
Antrag der WfK-Fraktion 101.18.1747
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Obere Königsstraße wird nicht, auch nicht in Teilen, videoüberwacht.
Zustimmung: Wfk, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten (1), AfD-Fraktion (1)
Ablehnung:CDU, SPD, B90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten (3), AfD-Fraktion (2)
Enthaltung: AfD-Fraktion (3)
13. Videoüberwachung 2020
Antrag der CDU-Fraktion 101.18.1754
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend den Zusagen von Oberbürgermeister Geselle, noch im Jahr 2020 eine Videoüberwachung in der Innenstadt einzurichten.
Zustimmung: CDU, AfD-Fraktion (2)
Ablehnung: SPD, B90/Grüne, Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, AfD-Fraktion (2)
Enthaltung: AfD-Fraktion (2)
Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13:
Die Kasseler Linke erklärt, die Diskussion über Videoüberwachung in der Oberen Königsstraße laufe jetzt seit Jahren. Die CDU wolle sie, der OB im Grunde auch. Ein strukturelles Sicherheitskonzept, wie 2017 beschlossen, sei bis heute nicht vorgestellt worden. Subjektives Sicherheitsgefühl sei aber keine Rechtsgrundlage für eine Videoüberwachung der kompletten Innenstadt und nicht verhältnismäßig. So sehe es auch die Projektgruppe „Verfassungsverträgliche Technikgestaltung“ an der Universität Kassel. Wie eine Anfrage im Rechtsausschuss ergeben habe, sei die Obere Königsstraße kein Kriminalitätsschwerpunkt, dies habe sich bis heute nicht verändert. Man sehe für den Antrag der CDU also keinen Grund außer der Kommunalwahl. Die Idee sei bei Teilen der Bevölkerung populär, bewiesen sei ein präventiver Nutzen jedoch nicht. Maximal fände eine Verdrängung in andere, weniger überwachte Bereiche statt. Die CDU schüre Angst und Ausgrenzung und inszenierte sich als Kraft für Recht und Ordnung. Als Nebeneffekt hoffe man auf die Vertreibung von unerwünschtem Klientel aus der Fußgängerzone. Das sei aus zweierlei Gründen problematisch. Zum einen verstärke es die Tendenz rein emotional und nicht rational nach Faktenlage zu agieren und damit tatsächliche Problemlagen nicht mehr zu sehen, zum anderen bedeute es einen tiefen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Das sei nicht nur während Demonstrationen problematisch, sondern auch, weil Daten Unbeteiligter aufgezeichnet würden.
Die CDU-Fraktion kontert, das Thema werde nun seit zwei Legislaturperioden diskutiert und die Ausführungen der Kasseler Linken könne man getrost in die Mottenkiste stecken. Es gebe Kriminalitätsschwerpunkte in der Kasseler Innenstadt, das würden einem jeder Polizeibeamte bestätigen. Als Beispiel erwähnt er den Stern. Die Richtigstellung vonseiten des Plenums, dass der Stern sich in der Unteren Königsstraße befände, tut er ab. Obere oder Untere Königstraße, das sei egal, man brauche die Videoüberwachung. Es gehe nicht nur um subjektives Sicherheitsgefühl, man wolle mit Videoüberwachung vor Kriminalität schützen und kriminelle Straftaten durch Videoüberwachung verhindern und aufklären. Es gehe auch nicht um die Kommunalwahl, die Überwachung hätte längst eingeführt sein sollen, es gehe aber darum, dass das linke Spektrum aus ideologischen Gründen immer wieder Überwachung ablehne.
Die Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten widerspricht. Sie sehe durchaus einen Zusammenhang mit der Kommunalwahl, denn die Grundlagen für eine Entscheidung lägen noch nicht vor. Eigentlich hätte ein Sicherheitskonzept erstellt werden sollen. Die Vorstellung der Sicherheitsinitiative Kompass der hessischen Polizei in Zusammenarbeit mit der Uni Gießen habe sich durch einen Cyberangriff aber erheblich verzögert, die Auswertung und Nutzung der Daten sei schwieriger geworden. Diese Erfahrung sollte man nutzen, um darüber nachzudenken, ob die Einführung des Hessentrojaners, der absichtlich Sicherheitslücken offenlässt, der richtige Weg sei, oder man besser sichere Systeme nutzen sollte und Lücken schließen. Die stete Wiederholung, dass Videoüberwachung mehr Sicherheit erzeugen würde, sei falsch und das habe nichts mit linker Ideologie zu tun. Videoüberwachung schaffe keine Sicherheit, sondern mehr Überwachung. Auch das Bundesverfassungsgericht sehe massive Grundrechtseinschränkung. Überwachte Menschen änderten ihr Verhalten, passen sich an und könnten ihre Freiheit nicht mehr ausleben. Durch neue technische Möglichkeiten, wie Gesichts und Mustererkennung verschärfte sich die Situation weiter.
Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik ergebe, dass es bei Straßenkriminalität einen Rückgang von 10 % gegeben habe. Handtaschenraub beispielsweise sei lediglich fünfmal aufgeführt, im gesamten Stadtgebiet seien Raubüberfälle von 81 auf 63 gesunken. Belege, dass die Obere Königsstraße ein Kriminalitätsschwerpunkt sei, liefere die CDU nicht. Sie wolle sich lediglich im Vorfeld der Kommunalwahl ohne faktenbasierte Grundlage auf Kosten der Bürgerrechte profilieren.
Die SPD-Fraktion scherzt, sie könne sich gut vorstellen, wie die beiden Anträge entstanden seien. Beim Blick in den Kalender hätten CDU und WfK festgestellt, dass sie keine richtigen Themen für den Wahlkampf im März 21 hätten, da habe sich das Thema Videoüberwachung angeboten. Das Thema sei breit diskutiert worden und im Ausschuss habe man sowohl erfahren, warum es 2020 noch nicht möglich gewesen sei die Videoüberwachung einzurichten, als auch warum der Antrag der WfK nicht zustimmungsfähig wäre. Hier verlängern man mit überflüssigen Anträgen unnötig die Stadtverordnetenversammlung. Die SPD bleibe dabei, man unterstütze den Kurs des Oberbürgermeisters überall dort, wo es sinnvoll sei, Videoüberwachung einzuführen. Dazu brauche es keine Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Der Jurist bei WfK würde einfach behaupten, Videoüberwachung an dieser Stelle sei rechtswidrig. Da niemand die Paragrafen kenne, könne das auch keiner überprüfen, aber die ein oder der anderen würde dann schon darauf hereinfallen.
Die AfD-Fraktion moniert, dass es bis heute kein Sicherheitskonzept gebe und man sich Frage, ob dieses noch vor der Kommunalwahl komme. Die Obere Königsstraße gehöre zu den sichersten Gegenden in Kassel, es wäre besser zu schauen, wo Kriminalitätsschwerpunkte seien. An Bahnhöfen und im öffentlichen Personennahverkehr störe sich niemand an Videoüberwachung. Bei der Abwägung vom Recht am eigenen Bild oder der Aufklärung eines Kriminalfalls sei logisch, dass zugunsten des Kriminalfalls bewertet werden müsse. An sich sei Videoüberwachung gut geregelt, es brauche aber ein Sicherheitskonzept, da sehe sie ein großes Versäumnis in den letzten 10 Jahren. Die Kriminalität werde weiter ansteigen, Videoüberwachung solle schnell kommen.
Die Fraktion B90/Grüne zitiert die Gesetzeslage, an die die Verwaltung gebunden sei.
HSOG §14 (3) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können zur Abwehr einer Gefahr oder wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Straftaten drohen, öffentlich zugängliche Orte mittels Bildübertragung offen beobachten und aufzeichnen.“
Sie betont, dass es tatsächliche Anhaltspunkte geben müsse, gefühlte, irrationalen Ängste reichten nicht aus. Deshalb wundere man sich über den Antrag der CDU, da diese die gesamte Innenstadt zum Kriminalitätsschwerpunkt erkläre. Das sei nicht nachvollziehbar, weder aus eigener Erfahrung noch aus Berichten und Untersuchungen. Sollte die CDU belastbare Aussagen kennen, sollte sie diese mit den anderen Fraktionen teilen. Ein Gespräch mit einem Polizisten reichen als Beleg nicht. Die CDU dramatisiere die tatsächliche Sicherheitslage. Der Antrag der Fraktion WfK gehe in das andere extrem. Niemand könne garantieren, dass die Sicherheitslage so bleibt und nicht in Zukunft eine Videoüberwachung in der Oberen Königsstraße gerechtfertigt sein könnte. Die Grünen wollten in jedem Einzelfall prüfen und den hessischen Beauftragten für Datenschutz einbeziehen. Würden tatsächlich die gesetzlichen Voraussetzungen für Videoüberwachung vorliegen, sei man dafür offen. Beide Anträge gingen zu weit, deshalb werde man beide ablehnen.
Die Fraktion WfK erklärt der SPD, wie der Antrag entstanden sei. Der Antrag sei im Anschluss an eine Sitzung des Rechtsausschusses entstanden, bei dem der Dezernent auf eine Anfrage der CDU geantwortet hätte, dass in der Oberen Königstraße keine besondere Gefahrensituation bestehe. In der Diskussion werde immer wieder, insbesondere von der CDU-Fraktion, so getan, als könne man überall einfach Videokameras installieren, dem sei nicht so.
Das Bundesverfassungsgericht habe festgestellt, das Überwachung ein schwerer Grundrechtseingriff in die informationelle Selbstbestimmung sei und nur dann eingesetzt werden dürfe, wenn eine konkrete Gefahr vorliege. Diese habe der Magistrat nicht benennen können. Deshalb lägen momentan die engen verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vor. Zudem gebe es Untersuchungen, dass Videoüberwachung nicht zu weniger Straftaten führe, sondern nur zu mehr gefühlter Sicherheit.
Der zuständige Dezernent meldet sich zu Wort.
Erstens gebe es bereits seit vielen Jahren Videoüberwachung in der Unteren Königsstraße und diese würde erfolgreich eingesetzt, zweitens wolle man diese in die Obere Königstraße ausweiten, da die Analyse mit der Polizei ergeben habe, dass die rechtlichen Grundlagen gegeben seien. Die Erweiterung sei also rechtlich abgesichert und werde in Absprache mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten über das Polizeipräsidium betrieben werden. Der CDU-Fraktion habe er schon im Ausschuss erklärt, dass sich auf das Ausschreibungsverfahren zweimal kein Bieter gemeldet hätte. Jetzt stehe man in Direktverhandlungen. Noch in diesem Jahr werde die bestehende Anlage ertüchtigt und neue Kameras installiert, sowie das Polizeipräsidium mit neuer Soft- und Hardware ausgestattet. Die Ausweitung erfolge auf Basis rechtlicher Notwendigkeiten unter Einhaltung des Datenschutzes. Der Datenschutzbeauftragte sei eng eingebunden, die Regelung setzten deutliche Grenzen was die Technik nicht dürfe. Die Arbeiten werden im November beginnen und Schritt für Schritt erfolgen.
Die Fraktion B90/Grüne erklärt über einen Geschäftsordnungsantrag, dass man die Absprachen (ein Redner pro Fraktion pro Thema) respektiere, hier aber der Dezernent jetzt zum 2. Mal am Ende der Aussprache und Debatte neue Punkte gesetzt habe, auf die man jetzt nicht mehr reagieren könne. Das wolle man im Ältestenrat thematisieren.
14. Verzicht auf automatisierte Gesichtserkennung 101.18.1827 zurückgezogen
Tagesordnung II (ohne Aussprache)
15. Flexibilisierungs-und Speichermaßnahmen planen
Antrag der Fraktion FDP + Freie Wähler + Piraten 101.18.1615
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:Der Magistrat wird beauftragt einen Maßnahmenplan für den Einsatz von Flexibilisierungs-und Speichertechnologien in der Stadt zu erarbeiten. Dies soll in Abstimmung mit dem Klimaschutzrat und mit den daran angegliederten Themenwerkstätten geschehen.
Begründung:Auf dem Weg zu dem Ziel einer Vollversorgung mit Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien entsprechend der Ziele zur Energiewende-Charta Nordhessen und zur Erreichung der Klimaneutralität der Stadt bis 2030 sind auch Maßnahmen erforderlich, die eine Flexibilisierung der elektrischen und thermischen Lasten und damit eine effizientere Nutzung der erneuerbaren Energien ermöglichen. Ergänzend dazu sind Speichertechnologien aufzubauen um eine nachhaltige, effiziente und zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten.
Zustimmung: Einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion
-> angenommen
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion wird gegen die Stimmen der AfD-Fraktion von allen übrigen Fraktionen abgelehnt.
16. Kinderärztliche Versorgung in Rothenditmold sicherstellen
– Gründung eines kommunalen medizinischen Versorgungszentrums
Antrag Fraktion Kasseler Linke 101.18.1652 –
Diskussion im Ausschuss –> zurückgezogen
17. Ächtung des N*Wortes
Antrag des Ausländerbeirates 101.18.1780
abgesetzt – wird in der nächsten StaVo auf TO1 behandelt.
18. Tondokumentation der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung
Antrag Kasseler Linke 101.18.1799
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:In den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung erfolgt eine Tondokumentation. Diese wird im Bürgerinformationssystem eingestellt.
Zustimmung: Kasseler Linke, FDP + Freie Wähler + Piraten (3)
Ablehnung: CDU, SPD, B 90/Grüne, AfD-Fraktion, WfK, FDP + Freie Wähler + Piraten (1),
Enthaltung: AfD-Fraktion (1)
-> abgelehnt
19. Notebooks für alle Schüler*innen der 5. Klassen
101.18.1825 – Antrag Fraktion Kasseler Linke
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.Die Stadt Kasselstellt allen Schüler*innen der Jahrgangsstufe fünf aller Schulformen einen leistungsstarken mobilen Rechner bis spätestens 31. Januar 2021. Die Schülerinnen und Schüler sind für das Gerät verantwortlich und können es nach sechs Jahren privat übernehmen (Schwedisches Modell).
2.Die Finanzierung des Jahrgangs 2020/21 in Höhe von 700.000 Euro erfolgt über den Nachtragshaushalt 2020
3.Für die Wartung/den Support werden zusätzlich zwei Stellen im Umfang von 80.000 € für dieses Jahr im Nachtragshaushalt eingestellt
Zustimmung: abgelehnt
20. Kasseler Woche der Museen
101.18.1846 Antrag der SPD-Fraktion
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Magistrat wird gebeten, im Ausschuss für Kultur zur KASSELER WOCHE DER MUSEENunter besonderer Berücksichtigung der Corona-Pandemie, der Besucherzahlen, der Besucherstruktur, der Vor- und Nachbereitung, der Finanzierung und den Wirkungen der Veranstaltung zu berichten.
Zustimmung: einstimmig
-> angenommen
21. Änderung Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
– Alter Ortskern Wehlheiden
Vorlage des Magistrats 101.18.1855
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Dem geänderten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für den alten Ortskern von Wehlheiden (Stand Juli 2020), wird zugestimmt. Das ISEK ist als strategisches Planungsinstrument ausgerichtet auf den Zeitraum der nächsten 10 Jahre. Das Verwaltungshandeln wird sich künftig an den Zielendes ISEKs orientieren und sich stetig weiterentwickeln. Mit dem Beschluss durch die städtischen Gremien erhält das ISEK den Status eines Umsetzungsauftrags an die Verwaltung.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke (1), AfD-Fraktion (1)
-> angenommen
22. Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. VII/13 „Lossegrund“
(Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss)
Vorlage des Magistrats 101.18.1856
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Gebiet, welches im Nordosten durch die Straßenmitte der Eichwaldstraße, im Südosten weitestgehend durch die Grenze der ehemaligen Joseph-von-Eichendorff-Schule und durch die Wohngrundstücke im Bereich Eichwaldstraße sowie die östliche Grenze des Olebachwegs, im Südwesten durch die westliche Grenze des Olebachwegs sowie die westliche und südliche Grenze des Vogelsangs, im Westen durch das Ostufer der Losse sowie im Nordwesten und Norden vorwiegend durch die Wohngrundstücke im Bereich Vogelsang und Eichwaldstraße begrenzt wird, soll gemäß § 2 Abs. 1Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. (1) BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine umfassende Neuentwicklung des Geländes der ehemaligen Joseph-von-Eichendorff-Schule im Kasseler Stadtteil Bettenhausen zu einem Wohnquartier.Dem Entwurf des Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke, CDU
-> angenommen
23. Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/14 “Wolfhager Straße 392”
(Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss) Vorlage des Magistrats 101.18.1857
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Für das Gebiet zwischen Wolfhager Straße, Am Anger und Hirtenweg soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Stadt Kassel Nr. IV/14 „Wolfhager Straße 392“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 30 Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird beschleunigt nach § 13a BauGB durchgeführt.Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Drogeriemarktes planungsrechtlich vorzubereiten und somit die Versorgung des Bedarfs an Drogerieangeboten zu verbessern und langfristig zu sichern. Darüber hinaus soll neuer Wohnraum geschaffen und das leerstehende Kulturdenkmal auf dem Vorhabengrundstück reaktiviert werden.Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird zugestimmt. Er soll gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke
-> angenommen
24.Sozialer Zusammenhalt Wesertor
2. Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Wesertor sowie Verlängerungsantrag für die Förderlaufzeit im Bund-Länder-Programm Sozialer Zusammenhalt
Vorlage des Magistrats 101.18.1858
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der zweiten Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Wesertor als Grundlage für die weitere Stadtteil-und Projektentwicklung sowie der erforderlichen Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialer Zusammenhalt wird zugestimmt.Der damit notwendig werdenden Verlängerung der Förderlaufzeit um maximal 2 Jahre im Rahmen des Bund-Länder-Programms Sozialer Zusammenhalt für das Programmgebiet Kassel-Wesertor wird ebenfalls zugestimmt. Mit dem Beschluss der städtischen Gremien erhält das Integrierte Handlungskonzept Wesertor den Status eines Umsetzungsauftrags an die Verwaltung.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: Kasseler Linke (6), AfD-Fraktion (3)
-> angenommen
25. Prüfung des Jahresabschlusses per 31.12.2020
Magistratsvorlage 101.18.1864
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Prüfungsauftrag des Jahresabschlusses und des Lageberichtes von KASSELWASSER durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft HTW GmbH, Fünffensterstraße 6, 34117 Kassel, wird um 1 Jahr verlängert“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion (4)
-> angenommen
26. Blindenpfad im Habichtswald 101.18.1875 abgesetzt
Abgesetzt
27. Frauenförderplan für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“ 101.18.1879
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:a) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Bericht zum Frauenförderplan für dieZeit bis zum 31.12.2019 zur Kenntnis (Anlage 1).b) Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den als Anlage 2 beigefügten Frauenförderplan ab 01.01.2020 sowie die als Anlage 3beigefügten Zielvorgaben für die Zeit vom 01.01.2020 bis 31.12.2023
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion
-> angenommen
28. Prüfung der Schlussbilanz für das Jahr 2020 des Eigenbetriebes „Die Stadtreiniger Kassel“
Magistratsvorlage 101.18.1880
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die CWP Casseler Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Peter GmbH, Weser-straße 20, 34125 Kassel, wird mit der Prüfung der Schlussbilanz des Eigenbetriebes „Die Stadtreiniger Kassel“ zum 31. Dezember 2020 beauftragt.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion
-> angenommen
29. Feststellung des Jahresabschlusses 2019 für den Eigenbetrieb „Die Stadtreiniger Kassel“
im Zusammenhang mit dem Bericht der CWP Casseler Wirtschafts-prüfungsgesellschaft Peter GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, Magistratsvorlage 101.18.1881
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Jahresabschluss, den Lagebericht und die Erfolgsübersicht für das Jahr 2019 des Eigenbetriebes „DieStadtreiniger Kassel“ zur Kenntnis und stellt den Jahresabschluss fest. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.634.466,53 € ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion
-> angenommen
30. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Behindertenbeirates
in der Stadt Kassel vom 2. Mai 1994 in der Fassung der Vierten Änderung vom 7. November 2011 (Fünfte Änderung), Magistratsvorlage 101.18.1882
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben eines Behindertenbeirates in der Stadt Kassel vom 2. Mai 1994 in der Fassung der Vierten Änderung vom 7. November 2011 (Fünfte Änderung) in der aus der Anlage 1 zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung.“
Zustimmung: einstimmig
Enthaltung: AfD-Fraktion (1)
-> angenommen
31. Einleitung eines Wegeeinziehungsverfahrens nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes
für eine Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche “Vogelsang”, Gemarkung Bettenhausen, Flur 8, Teilfläche des Flurstücks 24/15 und Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 116/6 (Teileinziehung für den Kraftfahrzeugverkehr) Vorlage des Magistrats 101.18.1883
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Der Einziehung des in den beigefügten Lageplänen 1 und 2 fett umrandet und schraffiert dargestellten Teils der öffentlichen Verkehrsfläche „Vogelsang“, Gemarkung Bettenhausen, Flur 8, Teilfläche des Flurstücks 24/15 und Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 116/6für den Kfz.-Verkehr wird zugestimmt.Ein Verkehrsbedürfnis besteht für diese Fläche nicht mehr.Das Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Hessischen Straßengesetzes in der Fassung vom 08.06.2003 ist einzuleiten.“
Zustimmung: SPD, B 90/Grüne, FDP + Freie Wähler + Piraten, WfK, Kasseler Linke, AfD-Fraktion (3)
Ablehnung: CDU
Enthaltung: AfD-Fraktion (3)
-> angenommen
32. Finanzieller Ausgleich aufgrund entgangener Einnahmen an die freien Träger von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung in der Stadt Kassel
Magistratsvorlage 101.18.1889
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat, Amt Kindertagesbetreuung Kassel, wird ermächtigt, den freien Trägern von Einrichtungen zur Kindertagesbetreuung aufgrund der Aussetzung des Rechtsanspruchs auf Betreuung nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII) durch die Verordnung des Landes infolge der Atemwegserkrankung COVID-19 („Corona-Virus“) einen finanziellen Ausgleich für entgangene Einnahmen auf Nachweis zu leisten. Bei der Ermittlung eines möglichen wirtschaftlichen Schadens sind alle Erträge und Aufwendungen des einzelnen Trägers einzubeziehen.
Zustimmung: einstimmig
33. Vorstellung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktstrategie der Stadt Kassel
Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1890
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport die Ausbildungs-und Arbeitsmarktstrategie der Stadt Kassel vorzustellen und über die sich aktuell aus der Strategie ergebenden konkreten Umsetzungsmaßnahmen zu berichten.
Zustimmung: einstimmig
-> angenommen
34. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO für das Jahr 2020; – Liste S4/2020 –
Magistratsvorlage 101.18.1894
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:„Die Stadtverordnetenversammlung bewilligt die in der nachfolgenden Liste S4/2020 enthaltene überplanmäßige Aufwendung gemäß § 100 Abs. 1 HGOim Ergebnishaushalt in Höhe von 680.000,00 €.“
Zustimmung: einstimmig
-> angenommen
35. [geänderter Antrag] Feste und bezahlte Aufstellflächen für E-Scooter
Antrag der Fraktion Kasseler Linke 101.18.1899
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Auf die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums zum Abstellen von E-Scootern wird die Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel und über Sondernutzungsgebühren angewendet.Für die Genehmigung der Abstellflächen für E-Scooter kommerzieller Anbieter werden vorrangig Parkplatzflächen genutzt.
+Änderungsantrag der SPD-Fraktion [Umwandlungen ein Prüfauftrag]
Zustimmung: SPD, CDU, B 90/Grüne, WfK, FDP + Freie Wähler + Piraten (2), AfD-Fraktion (1)
Ablehnung: Kasseler Linke (5), FDP + Freie Wähler + Piraten (2), AfD-Fraktion (2)
Enthaltung: Kasseler Linke (2), AfD-Fraktion (2)
-> angenommen
so geänderter Antrag:
Zustimmung: SPD, CDU, Grüne, Kasseler Linke, WfK, FDP + Freie Wähler + Piraten (1), AfD-Fraktion (2)
Ablehnung: FDP + Freie Wähler + Piraten (3), AfD-Fraktion (2)
Enthaltung: AfD-Fraktion (2)
-> angenommen
36. Aus- und Weiterbau der BAB 49 fortsetzen
Antrag der SPD-Fraktion 101.18.1903
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für den Aus- und Weiterbau der BAB 49 im Rahmen des geltenden Baurechts aus und erklärt sich solidarisch mit den Anliegerkommunen, die sämtlich für den Weiterbau votiert haben. Im Zuge des Aus- und Weiterbaus fordert die Kasseler Stadtverordnetenversammlung deutlichere Lärmschutzmaßnahmen für die anliegenden Stadtteile.Die Stadtverordnetenversammlung hat Verständnis für die Menschen, die friedlich gegen die Maßnahmen demonstrieren und anderer Auffassung sind. Gleichzeitig verurteilt sie den Einsatz von Gewalt und von Sachbeschädigung im Zuge der Proteste um den Aus- und Weiterbau der BAB 49.
Zustimmung: CDU, SPD, WfK, FDP + Freie Wähler + Piraten (3), AfD-Fraktion (2)
Ablehnung: B90/Grüne, Kasseler Linke
Enthaltung: FDP+Freie Wähler +Piraten (1), AfD-Fraktion (4)
-> angenommen
Im Anschluss wird die Leiterin des Hauptamts , die vor gut 30 Jahren als erste Frau die Leitung des Büros der Stadtverordnetenversammlung übernommen hatte, herzlich verabschiedet.